Studien-/Bildungskredit/BAföG Einokommensteuer?

Hallo,

ich musste leider mein Studium durch Schulden (Studienkredit, Bildungskredit) finanzieren, habe meinen Abschluss gemacht, unmittelbar danach einen Job in meinem Bereich angenommen und muss diese Darlehen nun zurückzahlen.

Inwieweit kann ich diese Darlehen als Aufwendungen für meinen Beruf geltend machen?

Es ist ständig nur von Zinsen, die im gleichen Jahr der Berufstätigkeit (Einkommensteuerpflicht) anfallen die Rede.

Was ist mit all den Schulden und Zinsen, die sich im Laufe der GESAMTEN (!) Studienzeit angehäuft haben? Die waren doch für das 5 Jahre dauernde Uni-Studium als Aufwendung zum ergreifen des Berufes genauso notwendig?!?
Jede normale Fortbildungsaufwendung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn man sich für sein Studium verschulden musste (trotz nebenher arbeiten, aber bei einem 400,-EUR Job zahlt man keine Steuern, weil es gerade mal für die Miete+Essen reicht) - mein Pech? Studieren und steuerliche Absetzbarkeit nur für die, die es sich während der Studienzeit eigentlich leisten können??

Soweit ich inzwischen informiert bin, komme ich aus der „finanziellen Klemme“ indem ich meinen Job verliere, Privatinsolvenz anmelde und Staatliche Hilfe beantrage… WIESO KANN ICH ALS STEUERZAHLENDER ARBEITNEHMER MEINE AUFWENDUNGEN NICHT ENTSPRECHEND GELTEND MACHEN UND AUF DIE VON MIR GEZAHLTE STEUER ANRECHNEN??? Da hätte doch auch der Staat mehr davon oder etwa nicht!!!

Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar!

du hast das schon richtig verstanden…nur die zinsen, in dem Jahr wo sie auch anfallen´…gleiches recht wie für alle anderen arbeitnehmer mit fortbildung etc…keiner wird vom staat zum studium gezwungen!

…hm… so gesehen: es wird niemand gezwungen, überhaupt einen Beruf zu erlernen…

Aber Berufliche Aus- und Fortbildungskosten kann man geltend machen (nicht nur die Zinsen!), also keine Gleichbehandlung. Die Studiengebühren und sonstigen Aufwendungen sind nicht die Erfindung der Studenten, dürfen aber nicht angerechnet werden…

Scheinbar gibt es also keine Möglichkeit, die Aufwendungen, die für eine Aus-/Fortbildung oder Studium entstanden sind wie in einer Unternehmerischen Bilanz als „Vorjahres-Verlust“ mit dem Gewinn des darauffolgenden Jahres zu verrechnen.

Ein Studium ist nur was für jemanden, der dafür keine Schulden machen muss…