Studienabbruch arbeitstechnisch sinnvoll?

Kann das Arbeitsamt eigentlich jemanden, der sein erstes Staatsexamen für Lehramt gemacht hat, finanziell dazu drängen, sich in den Staatsdienst zu bewerben und das Referendariat anzutreten?

Falls ja: Es gibt ja Lehramtsstudenten, bei denen man niemandem einen Gefallen tun würde, sie auf Kinder „loszulassen“. Wenn (was selten genug vorkommt), dass jemand selber merkt und auf keinen Fall mehr Lehrer werden will, wäre es in solchen Fällen evtl. nicht sogar sinnvoll das erste Staatsexamen nicht zu machen, um vom Arbeitsamt nicht in diesen inzwischen als absolut ungeeigneten Beruf gedrängt zu werden??

Andererseits könnte ja aber das erste Staatsexamen unter Umständen auch hilfreich sein für andere Berufe, die noch in Frage kämen.

Hallo Renzo,
kannst Du bitte die Frage noch ein bisschen allgemeiner fomulieren?
Nein, Quatsch. Ist der jenige Bezieher von AlgI oder AlgII? Das wäre noch interessant zu wissen.
Für Alg II sag ich mal: § 2 SGB II, " (1) EHB und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Veringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. "
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?..
(den Rest bitte selber nachlesen)
Und noch als Nachtrag § 10 SGB II Zumutbarkeit
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?..
Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
Zu Alg I halte ich mich raus, ist nicht mein Gebiet.
Grüße
Almut

Guten Tag,
danke soweit.
Aha, §10 SGB: „zu einer bestimmten Arbeit […] seelisch nicht in der Lage ist“ - das heißt wahrscheinlich mit einem psychologischen Gutachten kein Problem, das wäre ggf. durchaus denkbar.

Ansonsten, nein momentan ist derjenige Vollzeitstudent und kein ALG I oder II - Empfänger. Aber er/sie wird halt nach dem Studium Arbeit suchen gehen (müssen) und wenn das nicht klappt, ist halt die Frage, ob die Gefahr besteht, dass er/sie mit einem 1.Staatsexamen ins Referendariat gezwungen wird, was wahrscheinlich sowohl für ihn als auch die Schüler grausam wäre.
Und es evtl. deshalb sogar geschickter wäre, das Studium abzubrechen.

Hi,

ich möchte Dir gerne den Fall eines Freundes schildern. Er hat bzw. er studiert BWL, hat auch das erste Examen und wollte auch das Studium abbrechen. Beim Arbeitsamt wird dieses erste Examen nicht anerkannt, er gilt praktisch als ungelernt. Er hat *keinen* Abschluss einer Berufsausbildung und könnte sogar in dieses Hartz4 abrutschen, darum studiert er weiter, und er macht seine Ausbildung zu Ende. Und das würde ich auch empfehlen, denn erst dann hast Du einen *Abschluss* eines Berufes.

viele Grüsse

chatboy

Hi nochmal,

deinen zweiten Brief habe ich erst jetzt gelesen und möchte Dir noch folgendes mitteilen:

Aber er/sie wird halt nach dem

Studium Arbeit suchen gehen (müssen) und wenn das nicht
klappt, ist halt die Frage, ob die Gefahr besteht, dass er/sie
mit einem 1.Staatsexamen ins Referendariat gezwungen wird, was
wahrscheinlich sowohl für ihn als auch die Schüler grausam
wäre.

Es spielt überhaupt keine Rolle für das Arbeitsamt, ob er in einem Referendariat arbeiten will, oder was Du Dir so denkst, denn er muss *jegliche Arbeiten* annehmen, da er *ungelernt* ist, wenn er das Studium abbricht und wenn er finanzielle Unterstützung beantragt, in diesem Falle sehe ich Hartz4. So war es jedenfalls bei meimem Freund.

viele Grüsse und alles Gute

chatboy

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Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor: Ins Referendariat an eine Schule gehen (oder gehen müssen) geht ja nur, wenn man das erste Staatsexamen gemacht hat, das ist ja die Voraussetzung.

Das heißt unter Umständen wäre es besser, das Studium abzubrechen und dafür als Ungelernter jegliche Arbeit annehmen zu müssen, aber dafür eben nicht ins Referendariat an eine Schule geschickt werden zu können, weil man dafür die Qualifikation ja abgebrochen hat.
Auch ich würde lieber Klos putzen als mich von Kindern demütigen zu lassen.

Ist der Gedankengang soweit richtig?

Hi Renzo,

wenn es wirklich so schlimm ist, dann soll er seinen Weg gehen. Wenn *ich* aber an seiner Stelle wäre, würde ich mich weiter durchkämpfen und meinen Abschluss machen, denn dann haben diese Leute vom Arbeitsamt bestimmt Respekt vor ihm, und die können dann nicht alles mit ihm machen, d.h. er hat eine bessere Position, so denkt auch mein Freund. Und er kann sich dann auch bessere Arbeitsmöglichkeiten und Tätigkeitsbereiche suchen ausserhalb seines Berufes.

trotzdem viel Glück und alles Gute

chatboy

Ich glaube, da liegt immer noch ein Missverständnis vor. Er will ja aus genau diesen von dir genannten Gründen eigentlich seinen Abschluss machen (v.a. bessere Chancen in anderen Berufen für die der Abschluss vielleicht hilfreich ist). Die Frage ist nur, ob dann die Gefahr besteht, dass er dann gezwungen wird, ins Referendariat zu gehen (zweite bezahlte Ausbildungsphase des Lehramtsstudiums). Diese Gefahr sollte auf jeden Fall zu aller Beteiligten Wohl vermieden werden.

Hi nochmal,

wenn die Sache so aussieht, gibt es nur 2 Möglichkeiten. Ich kann dir da auch nicht so helfen, weil ich mit mit solchen Angelegenheiten nicht so auskenne:

Möglichkeit 1 wäre, er begibt sich in psychotherapeutische Behandlung, damit er es lernt mit den Schülern fertig zu werden.

Möglichkeit 2 wäre dann deine Lösung.

mehr weiss ich auch nicht …

viele Grüsse

chatboy

Hallo,
vielleicht es sinnvoll, sich zunächst parallel zum Studium über andere Berufe zu informieren:

  • Erwachsenenbildung
  • Nachhilfeinstitute
  • Berufsberatung befragen
    Danach dann entscheiden, ob der Abschluss hilfreich ist.
    Ggf. gibt es Möglichkeiten neben dem Studium in einem passenden Bereich zu jobben. Idealerweise kommt die Variante mit der Arge dann gar nicht zum Tragen.
    Gruß und viel Glück!
    RHW

Guten Tag,
ein erstes Staatsexamen als Abschluss ist für bestimmte Berufsalternativen und auch einfach für den Lebenslauf in jedem Fall eigentlich sinnvoll, jedoch nicht absolut zwingend notwendig (Musikschule statt allgemeinbildende Schule).

Es geht nur darum, dass man in so einem Fall gerne die Sicherheit haben möchte, dass man Hartz IV o.ä. beantragen kann, wenn es mit Musikschulstelle oder Selbstständigkeit nicht klappt, ohne befürchten zu müssen, dann in den Schuldienst (Referendariat) geschickt zu werden, nur weil man ein erstes Staatsexamen gemacht hat.

Schönen Gruß

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Hallo (so grüßt man hier)

ein Referendariat ist Ausbildung/ ein Vorbereitungsdienst - keine Arbeit. In § 10 SGB II steht: „Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar…“

Gruß
Otto

Danke
Na dann ist ja alles in Butter :wink:

Hallo!

Die Frage ist doch wirklich nicht so schwer zu beantworten: Niemand kann in ein Referendariat „gezwungen“ werden, weil es kein Pflichtteil der Ausbildung ist. Es ist Voraussetzung, um eine Laufbahn im Staatsdienst anzutreten, ja. Aber niemand kann dich zwingen, dein Referendariat zu machen, denn du kannst natürlich auch ohne 2. Staatsexamen an einer Schule (z.B. Privatschule, staatliche Ersatzschule, Musikschule, was auch immer) arbeiten. Außerdem kann dich niemand zu etwas „zwingen“, wofür es in manch einem Landesteil bis zu 5 Jahre Wartezeit gibt. Du solltest dich halt nicht dafür bewerben, was dein gutes Recht ist.

Grüße!