Studienabbruch und Sanktion?

Ich habe folgendes Problem:
Vor einigen Tagen habe ich das Studium abgebrochen, weil ich ü30 Jahre bin und keine finanzielle Hilfe bekommen habe.

Habe mich auch arbeitslos gemeldet. Jetzt wollen die von mir wissen, wieso ich beim vorigen Arbeitgeber gekündigt habe (Grund: Hautausschlag von der Arbeit und habe das Studium als Alternative in Betracht gezogen).

Ist das so korrekt? Sollte es nicht heißen, wieso ich das Studium abgebrochen habe? Denn eigentlich wollen die wissen, wieso ich JETZT arbeitslos bin und nicht irgendwann in der Vergangenheit hätte sein können.

Ich hoffe, jemand kann mir helfen!

Es geht nur darum, warum der Job gekündigt wurde, selbst wenn seitdem eine andere Tätigkeit wie Studium oder befristeter Job ausgeführt wurde.

Wenn Du wegen Hautausschlägen selbst gekündigt hast, würde ich mir eine Bescheinigung vom Arzt holen dass der Job aus gesundheitlichen Gründen gekündigt wurde, z.B. allergische oder psychosomatische Reaktion. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Wenn nicht, mußt Du eine Sanktion in Kauf nehmen. Die sind da ziemlich strikt.