Studienabschluß

Hallo wwwler,
bestimmt kann mir hier jemand helfen:
Unsere Tochter studiert in Duisburg Japanologie/Geografie noch im Magisterstudiengang. Im Februar hat sie ihre letzten Prüfungen und ist danach mit allen Teilabschlüssen durch. Sie will dann an ihre Diplomarbeit schreiben. Zwecks Recherche wird sie dazu ab März 09 erneut nach Japan reisen und dort auch arbeiten.
Muß sie eigentlich, um die Diplomarbeit einreichen zu können, weiter immatrikuliert bleiben? Sie ist ja dann nicht mehr in Duisburg und wird nach aller Wahrscheinlichkeit auch nicht dorthin zurückkehren.
Wenn sie immatrikuliert bleiben würde, müsste sie ja, trotz Abwesenheit Studiengebühren zahlen (und die sich dort recht kostenintensiv).
Fragende Grüsse von BM

Hallo,

außer dem Prüfungsamt wird Dir da kaum jemand eine verbindliche Aussage liefern können. Also dem PA die Situation schildern und fragen.

Viel Erfolg für Deine Tochter.

Gruß Volker

Hallo wwwler,

Wenn sie immatrikuliert bleiben würde, müsste sie ja, trotz
Abwesenheit Studiengebühren zahlen (und die sich dort recht
kostenintensiv).
Fragende Grüsse von BM

Hi

Ich schließe mich meinem Vorredner an, allerdings, wenn sie immatrikuliert bleiben müsste und ins Ausland geht, warum nimmt sie nicht ein Urlaubssemester? Diese sind nur begrenzt wenn man Bafög bekommen möchte, in der Zeit fordern die meisten Unis keine Gebühren, da sollte sie sich nochmal schlau machen!

lg
Kate

Hi,

Ich schließe mich meinem Vorredner an, allerdings, wenn sie
immatrikuliert bleiben müsste und ins Ausland geht, warum
nimmt sie nicht ein Urlaubssemester? Diese sind nur begrenzt
wenn man Bafög bekommen möchte, in der Zeit fordern die
meisten Unis keine Gebühren, da sollte sie sich nochmal schlau
machen!

allerdings fordern manche Unis, abhängig von der Begründung für das Urlaubssemester, sehr wohl noch den Sozialbeitrag.

Viele Grüße

rantanplan

Hallo!

Ich verstehe irgendwie nicht, wo genau das Problem ist.

Unsere Tochter studiert in Duisburg Japanologie/Geografie noch
im Magisterstudiengang. … Sie
will dann an ihre Diplomarbeit schreiben.

Ich denke sie macht einen Magister? Oder macht zu zusätzlich auch noch ein Diplom?

Zwecks Recherche
wird sie dazu ab März 09 erneut nach Japan reisen und dort
auch arbeiten.

Vollkommen normal.

Muß sie eigentlich, um die Diplomarbeit einreichen zu können,
weiter immatrikuliert bleiben?

Ja natürlich ist sie dann noch immatrikuliert. Immerhin muss sie ja noch ihre Abschlussarbeit schreiben und die schreibt sie ja an ihrer Heimatuni bei einem dortigen Professor und wird sie dort auch einreichen, oder nicht?

Sie ist ja dann nicht mehr in
Duisburg und wird nach aller Wahrscheinlichkeit auch nicht
dorthin zurückkehren.

Aber DORT wird sie ja ihre Magisterarbeit schreiben. Wenn auch nicht in Duisburg, so doch an/für/mit der Uni Duisburg um sie dort dann einzureichen. Oder macht sie das nur aus ihrem Privatvergnügen? Solange sie ihre Abschlussarbeit nicht abgegeben hat, ist sie ja noch Studentin (auch aus gutem Grund) denn das Studium ist ja nicht beendet. Das Studium ist erst mit BESTEHEN (also nach Abgabe durch den Studenten und Annahme durch den Prof) der Abschlussarbeit beendet (und bestehen all der Klausuren, mündlichen Prüfungen…).
Warum sollte man schon vorher seinen Studentenstatus aufgeben?

Wenn sie immatrikuliert bleiben würde, müsste sie ja, trotz
Abwesenheit Studiengebühren zahlen (und die sich dort recht
kostenintensiv).

Nein, das muss sie oftmals nicht, wie ein Vorredner schon sagte.
Und man kann auch beim DAAD Stipendien für Auslandsaufenthalte beantragen. Außerdem sind Diplomanden/Magistranden auch oft von der Zahlung ausgenommen.

Deine Tochter sollte sowas aber wissen!

Viele Grüße
Artemis

Hallo Artemis,
danke erstmal für Deine Antwort.
So richtig klar war meiner Großen der Sachverhalt nicht, denn sie wollte eigentlich mit dem Auszug in Duisburg sich exmatrikulieren lassen. Und DAS konnte ich mir nicht wirklich vorstellen. Auch für mich war klar: Ohne Abschlußarbeit (Magister oder Diplom) ist das Studium nicht bestanden/nicht beendet…
Und das Problem der evtl. erneut fälligen Studiengebühren kam erst durch meine Nachfrage auf: Wenn noch Student (also eingeschrieben an der UNI), dann Studiengebühren ???
Aber darüber hatte sich unser Lendensproß nicht wirklich den Kopf zerbrochen, da ja Papa und Mama noch diesen Part finanzieren.
Mittlerweile ist klar, dass sie sich an ihr Prüfungamt wendet bzw. die Fachschaft und Klärung der aufgetretenen Fragen.
Dir eine schöne Woche wünscht BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wie du bereits gehört hast, ist exmatrikulieren lassen falsch.
Sie kann aber die 500 EUR Studiengebühren sparen, wenn sie beweisen kann, dass sie das ganze Semester über im Ausland ist.
Die „anderen“ Gebühren für die Uni muss sie zahlen.

Gruß,

Steffie

Hallo,

ich kenne das von meiner Uni so, dass man ein Urlaubssemester einlegen kann, um bspw. ins Ausland zu gehen. In dieser Zeit muss man keine Studiengebühren zahlen, darf aber auch weder Klausuren an der Heimatuni schreiben noch Hausarbeiten oder Diplomarbeiten einreichen.
Eine Exmatrikulation wäre aber wirklich der Supergau, wenn die Diplomarbeit noch nicht abgegeben wurde.
Ich würde sagen, sie muss immatrkuliert bleiben und die 500 Euronen zahlen, damit sie die Arbeit abgeben kann.
Nachfrage beim Prüfungsausschuss ist aber wohl am Sichersten.

Gruß