Studienabschluss

Hallo zusammen,
in vielen Stellenanzeigen steht als Anforderung: ein mit „Prädikat abgeschlossenes Hochschulstudium“.
Ab welcher Note gilt ein BWL-Studium als mit „Prädikat abgeschlossen“?
Die Notenskala an meiner Uni ging glaube ich von 1,0 bis 4,0.
In meinem Bekanntenkreis werden dazu zwei Meinungen vertreten: Der eine meint ab 2,5 und besser, der andere sagt, bereits ab 3,0 und besser.
Weiß da jemand genaues?

Gruß
Alexander

Hallo Alex,

in vielen Stellenanzeigen steht als Anforderung: ein mit
„Prädikat abgeschlossenes Hochschulstudium“.

Ich kann dir Deine Frage zwar leider nicht beantworten, aber ich würde mich an Deiner Stelle nicht von Anforderungskriterien wie „mit Prädikat…“, „überdurchschnittlich“ etc. abgeschlossenes Studium abschrecken lassen (eigene Erfahrung). Bewirb Dich einfach.

Hi!
meines Wissens nach ist ein „Prädikatsabschluss“ mindestens „gut“, also bis 2,5. Bei uns anner Uni wurde bei Noten die zweite Kommastelle gestrichen, „gut“ ging also bis 2,59.
Gruß,
Iceman

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Hi,
dem kann ich mich nur anschliessen, wobei man immer auf die Definition von „gut“ achten muß.
Bei den Masterstudiengängen geht „gut“ nämlich sogar bis 2,7.
Wir fangen aber auch schon bei „ausgezeichnet“ an :wink:!

lg

m.

Hi!
meines Wissens nach ist ein „Prädikatsabschluss“ mindestens
„gut“, also bis 2,5. Bei uns anner Uni wurde bei Noten die
zweite Kommastelle gestrichen, „gut“ ging also bis 2,59.
Gruß,
Iceman

prüfungsordnung
hallo alex,

wirf mal einen blick in die prüfungsordnung: dort steht das nämlich.

ich weiß nicht, ob es einheitlich geregelt ist, aber ein prädikat KANN man lt. „meiner“ prüfungsordnung bekommen, wenn 3 prüfer dies beim prüfungsausschuß beantragen und wenn man in allen diplom-prüfungen und der diplomarbeit eine 1,0 bekommen hat.

auch ich würde mich durch solche anforderungen nicht unbedingt von einer bewerbung abschrecken lassen. klar hat man wenig chancen mit einer eher schlechteren note. hat man aber sonst ideale voraussetzungen für den job oder ein sehr starkes interesse, dann sollte man versuchen, dies in seiner bewerbung zu vermitteln. mehr als eine ablehnung kann man nicht bekommen.

Hallöchen!

ich weiß nicht, ob es einheitlich geregelt ist, aber ein
prädikat KANN man lt. „meiner“ prüfungsordnung bekommen, wenn
3 prüfer dies beim prüfungsausschuß beantragen und wenn man in
allen diplom-prüfungen und der diplomarbeit eine 1,0 bekommen
hat.

Das hiess bei uns (glaub ich) „Auszeichnung“. Scheint also keineswegs einheitlich geregelt zu sein. War ja auch eigentlich klar, wir sind ja in Deutschland… :wink:))

Gruß,
Iceman

Hallo Alexander,

lass Dich bloß nicht von solchen Formulierungen abschrecken.

Als ich vor kurzem einen Firmenbesuch mit der Uni gemacht habe, kam wie immer am Schluss eine von der Personalabteilung und erzählte was über die Voraussetzungen, die man mitbringen sollte, wenn man in dieser Firma eingestellt werden will (direkt nach der Uni). Unter anderem fiel auch der Begriff „überdurchschnittliche Studienleistungen“. Als wir dann aber nachgefragt haben, was sie denn darunter verstehen würde, wusste sie selbst keine richtige Antwort. Unser Prof gab sie dann: „Mehr als 14 Semester sind über durchschnittlich!“ :smile:

Ich habe mich hinterher mal erkundigt, wie die Einstellungsbedingungen dort wirklich sind: Dort wird jeder genommen, der sein Studium (mit der entsprechenden Fachrichtung) abgeschlossen hat und möglichst nicht mehr als 12 oder 13 Semester dafür gebraucht hat!!!

Soviel zum Thema Anforderungen!!!

Also mach Dich nicht verrückt. Viel mehr als die Noten zählt eine individuelle Bewerbung (nicht nur 0-8-15-Formulierungen) und das Auftreten beim Vorstellungsgespräch!!

Grüße und viel Erfolg, Nina