Studienbewerbung

Meine jüngere Tochter (21) befindet sich derzeit in der Ausbildung zur Steuerfachgehilfin (hat bereits Abitur) und möchte anschließend Jura studieren. Da in Berlin/Brandenburg Jura zu den NC-Fächern gehört, frage ich mich, wie die Studienbewerbung zu laufen hat. Kann es dann (nach erfolgreichem Lehrabschluß) möglich sein, dass sie keine Zulassung erhält mit dem Hinweis auf fehlende Wartesemester?
Sie hat sich nach dem Abitur bewusst für eine vorgeschaltete Berufsausbildung entschieden, um keinen Lehrlauf zwischen Gymnasium und Uni zu haben. Für Eure Hinweise/Antworten vielen Dank im voraus.
MfG M.P.

Hallo erstmal.

Meine jüngere Tochter (21) befindet sich derzeit in der
Ausbildung zur Steuerfachgehilfin (hat bereits Abitur) und
möchte anschließend Jura studieren. Da in Berlin/Brandenburg
Jura zu den NC-Fächern gehört, frage ich mich, wie die
Studienbewerbung zu laufen hat.

Bewerbungsunterlagen bestellen, ausfüllen und Vorlage der Studienberechtigung mitsamt dem Endergebnis mitschicken. Also dem Abitur. Die Zentrale zur Vergebung von Studienplätzen müsste aktuelle Zahlen haben, was den Abischnitt angeht. Wer besser als der Schnitt ist kann mit einer sofortigen Aufnahme in den jeweiligen Studiengang rechnen. Leute, die andere Kriterien erfüllen (u.a. Wartesemester) können aber ebenso dazukommen.

Kann es dann (nach
erfolgreichem Lehrabschluß) möglich sein, dass sie keine
Zulassung erhält mit dem Hinweis auf fehlende Wartesemester?

Wie gesagt: ist der Abischnitt besser als der NC ? I.A. sollte jedes Wartesemester den Abischnitt um 0,2 (?) Noten senken (z.B. von 2,7 auf 2,5)
Aber der eine junge Mann in dem Thread unter diesem weisst fast dieselbe Konstellation auf. Vielleicht weiss er besser Bescheid ?

Sie hat sich nach dem Abitur bewusst für eine vorgeschaltete
Berufsausbildung entschieden, um keinen Lehrlauf zwischen
Gymnasium und Uni zu haben. Für Eure Hinweise/Antworten vielen
Dank im voraus.

Evtl. hätte man sich aber auch schon zu Beginn der Ausbildung bei der Zieluni anmelden können (hätte die Wartezeit besser überbrückt)…
Hier (ausser den Rechts- und Steuer Brettern) noch eine Quelle für Jura: http://www.jurablogs.com (immer wieder interessant, was dort geschrieben wird :wink: )

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Bewerbungsunterlagen bestellen, ausfüllen und Vorlage der
Studienberechtigung mitsamt dem Endergebnis mitschicken.

Ja, genau.

Die Zentrale zur Vergebung von Studienplätzen
müsste aktuelle Zahlen haben, was den Abischnitt angeht.

Die zsv ist m.E. nur für Jura in NRW zuständig. Wenn sich jemand in Berlin o.ä. für Jura bewerben möchte, muss er sich direkt an die Uni wenden.

Wer besser als der Schnitt ist kann mit einer sofortigen Aufnahme
in den jeweiligen Studiengang rechnen.

Nur, wenn der Schnitt nicht schwankt…

I.A. sollte jedes Wartesemester den Abischnitt um 0,2 (?) Noten :senken (z.B. von 2,7 auf 2,5)

Soweit ich weiß, wird man entweder nach Wartezeit zugelassen oder nach Note. Die Prozentzahlen liegen schon vorher fest. Verbessern tut sich der NC m.E. nach nicht. Angenommen: Wartezeit 6 Semester NC bei 2,5
Sie wird dann entweder über die Wartezeit zugelassen oder über die Note.

Evtl. hätte man sich aber auch schon zu Beginn der Ausbildung
bei der Zieluni anmelden können

Dann bewirbt man sich aber jedes Semester ganz normal und hofft auf Zulassung. Einen Platz reservieren kann man nicht.

Gruß
Tato

Die zsv ist m.E. nur für Jura in NRW zuständig.

Ich meine natürlich die zvs
http://www.zvs.de/

Hallo
Und bei manchen Unis könnte Jura auch ohne NC vergeben werden. An der Uni Greifswald war es zum Wintersemester z.B. so meine ich…
Nur so als Tipp.
Ja, das mit dem Aufrechen von Abischnitt und Wartesemestern ist Unsinn.

VG, Stefan