Studienende Auswirkung auf Krankenversicherung

Da nicht persönlich gefragt werden darf,
Angenommen ist folgender Sachverhalt

Ein Kind eines Beamtens ist früher über seinem Vater in der Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung mitversichert gewesen.
Als es studiert hat sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist während des Studium privat Krankenversichert. Anfänglich war es noch über den Vater in der Krankenversicherung und der Beihilfe mitversichert gewesen.
Als das Höchstalter überschritten wurde, schied es aus der Beihilfe aus, die private Krankenversicherung blieb aber dennoch. Ebenfalls wurde der Vertrag der Privaten Krankenversicherung auf den eigenen Namen des Kindes überschrieben. Es wird nun unter bei der Privaten Krankenversicherung nicht mehr unter den Namen des Vater geführt, sondern über seinen eigenen Namen.

Aktuell besteht noch der Studentenstatus und die private Krankversicherung bietet einen vergünstigten Tarif an.
Das Studium endet aber in den nächsten 6 Monaten.
Dann ist der ehemalige Student dann entweder
1.) arbeitslos oder
2.) hat einen Beruf im europäischen Ausland gefunden.
3.) hat einen Beruf in Deutschland gefunden mit einem Einstiegsgehalt zwischen 35000 - 40K

Würde im ersten Fall bei Arbeitslosigkeit und HARTZ4 Anspruch das Amt die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen? Würde dann der Tarif bei der privaten Krankenversicherung immer noch reduziert bleiben?

Wie ist es bezüglich diesen drei Fälle mit der privaten Krankenversicherung zu beachten?

Von der Krankenversicherung wurde angeboten, dass man für einen geringen Mitgliedsbeitrag seine Mitgliedschaft ruhen lassen kann, bis man wieder die Bedingungen erfüllt hat. Der Vorteil ist, dass man danach keine Gesundheitsprüfung mehr machen muss.

Welche Fehler / Fallstricke könnten in in den 3 Fällen geben?

Danke im Voraus für eure Hilfe

Hallo,

Dann ist der ehemalige Student dann entweder
1.) arbeitslos oder

Dann wird lt der letzten Gesundheitsreform sein PKV Status erhalten bleiben. Dann kann es aber zu einer nicht unerheblichen „Lücke“ kommen! Näheres siehe hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

2.) hat einen Beruf im europäischen Ausland gefunden.

Dann wird er wohl dort krankenversichert sein. Wenn in dem Land keine KV Pflicht existiert muss er dies aber nicht. Das sollte vorher abgeklärt werden.

3.) hat einen Beruf in Deutschland gefunden mit einem
Einstiegsgehalt zwischen 35000 - 40K

Dann wird er versicherungspflichtig in der GKV weil sein Arbeitsentgelt unter der JAEG liegt. Selbst wenn er über der JAEG liegt muss er (Stand heute) 3 Jahre in der GKV bleiben.

Würde im ersten Fall bei Arbeitslosigkeit und HARTZ4 Anspruch
das Amt die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen?

Siehe Link oben

Würde dann der Tarif bei der privaten Krankenversicherung
immer noch reduziert bleiben?

Eher nicht. Der Ausbildungstarif endet im Normalfall mit der Exmatrikulation und wird in einen Normaltarif umgewandelt.

Von der Krankenversicherung wurde angeboten, dass man für
einen geringen Mitgliedsbeitrag seine Mitgliedschaft ruhen
lassen kann, bis man wieder die Bedingungen erfüllt hat. Der
Vorteil ist, dass man danach keine Gesundheitsprüfung mehr
machen muss.

Das kann man ins Auge fassen. Im Falle einer GKV Pflichtmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit die Voll-KV in einen Zusatztarif umzuwandeln.

Welche Fehler / Fallstricke könnten in in den 3 Fällen geben?

Fallstricke gibt es eigentlich keine. Es ist nur wichtig dass, egal was passiert, die gesetzlichen Regelungen beachtet werden, sonst kann es teuer werden (Nachzahlungen, Strafbeiträge wg. Nichtversicherung,…).

Wenn er bei einer „guten“ PKV ist, sollte der zuständige Aussendienstler ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen, egal in welche Richtung es im Endeffekt geht.

Grüße

Lars

  1. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt man in der privaten Krankenversicherung. Zu den Einzelheiten kann ich leider nichts sagen. M.E. auch abhängig von der jeweiligen Privatversicherung.

  2. Bei Beschäftigung im europäischen Ausland gelten für die gesamte Sozialversicherung die Regelungen des ausländischen Staates. Hinweise zu vielen Staaten findet man unter:
    http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAuslan…

  3. Bei einer Beschäftigung in Deutschland als Arbeitnehmer wird man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (gilt nicht bei Beamten und beamtenähnlichen Personen). Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist nicht möglich.

  4. Bei einer selbstständigen Tätigkeit (oder als Beamter) kann man in der Privatversicherung bleiben. Eine Versicherungspflicht tritt nicht ein.

Von der Krankenversicherung wurde angeboten, dass man für
einen geringen Mitgliedsbeitrag seine Mitgliedschaft ruhen
lassen kann, bis man wieder die Bedingungen erfüllt hat. Der
Vorteil ist, dass man danach keine Gesundheitsprüfung mehr
machen muss.

Das kann man ins Auge fassen. Im Falle einer GKV
Pflichtmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit die Voll-KV
in einen Zusatztarif umzuwandeln.

Das habe ich leider nicht ganz verstanden.

Welche Fehler / Fallstricke könnten in in den 3 Fällen geben?

Fallstricke gibt es eigentlich keine. Es ist nur wichtig dass,
egal was passiert, die gesetzlichen Regelungen beachtet
werden, sonst kann es teuer werden (Nachzahlungen,
Strafbeiträge wg. Nichtversicherung,…).

Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man schon einmal in jungen Jahren in einer privaten Krankenversicherung war und dann eine ruhende Mitglied ist und dafür einen geringen Betrag bezaht,
man dann später keinen erneuten Gesundheitscheck machen muss… Je älter man wird desto wahrscheinliches kann es ja sein, dass man eine Krankheit bekommt. Und wenn man sich dann bereits krank privat versichert, diese Tarife extrem teuer sein sollen…

Wenn er bei einer „guten“ PKV ist, sollte der zuständige
Aussendienstler ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen, egal in
welche Richtung es im Endeffekt geht.

In der Theorie ja, in der Praxis kann es aber gut sein, dass er privisionsorientiert für ihn am besten berät.

Das kann man ins Auge fassen. Im Falle einer GKV
Pflichtmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit die Voll-KV
in einen Zusatztarif umzuwandeln.

Das habe ich leider nicht ganz verstanden.

Wenn man als PKV Versicherter in die GKV muß, kann es sinnvoll sein, einen stationären Zusatztarif und vielleicht noch einige weitere Zusatztarife bei der PKV zu behalten.

dann eine ruhende Mitglied ist und dafür einen geringen Betrag bezaht,
man dann später keinen erneuten Gesundheitscheck machen muss…

Das ist korrekt.

In der Theorie ja, in der Praxis kann es aber gut sein, dass
er privisionsorientiert für ihn am besten berät.

Wenn man seinem Versicherungsbetreuer mißtraut, muß man sich entweder selber schlau machen (in der KV sicherlich nicht so einfach) oder sich einen vertrauenwürdigen Betreuer suchen.

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