Da nicht persönlich gefragt werden darf,
Angenommen ist folgender Sachverhalt
Ein Kind eines Beamtens ist früher über seinem Vater in der Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung mitversichert gewesen.
Als es studiert hat sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist während des Studium privat Krankenversichert. Anfänglich war es noch über den Vater in der Krankenversicherung und der Beihilfe mitversichert gewesen.
Als das Höchstalter überschritten wurde, schied es aus der Beihilfe aus, die private Krankenversicherung blieb aber dennoch. Ebenfalls wurde der Vertrag der Privaten Krankenversicherung auf den eigenen Namen des Kindes überschrieben. Es wird nun unter bei der Privaten Krankenversicherung nicht mehr unter den Namen des Vater geführt, sondern über seinen eigenen Namen.
Aktuell besteht noch der Studentenstatus und die private Krankversicherung bietet einen vergünstigten Tarif an.
Das Studium endet aber in den nächsten 6 Monaten.
Dann ist der ehemalige Student dann entweder
1.) arbeitslos oder
2.) hat einen Beruf im europäischen Ausland gefunden.
3.) hat einen Beruf in Deutschland gefunden mit einem Einstiegsgehalt zwischen 35000 - 40K
Würde im ersten Fall bei Arbeitslosigkeit und HARTZ4 Anspruch das Amt die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen? Würde dann der Tarif bei der privaten Krankenversicherung immer noch reduziert bleiben?
Wie ist es bezüglich diesen drei Fälle mit der privaten Krankenversicherung zu beachten?
Von der Krankenversicherung wurde angeboten, dass man für einen geringen Mitgliedsbeitrag seine Mitgliedschaft ruhen lassen kann, bis man wieder die Bedingungen erfüllt hat. Der Vorteil ist, dass man danach keine Gesundheitsprüfung mehr machen muss.
Welche Fehler / Fallstricke könnten in in den 3 Fällen geben?
Danke im Voraus für eure Hilfe