Studienende - was beachten?

Hallo zusammen,

Mein Studium endet bald. Warte momentan noch auf die Note meiner Abschlussarbeit.

Nun stellen sich mir ein paar Fragen:

Muss ich mich arbeitssuchend melden? Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich ja nicht - ein Bekannter erklärte mir, dass ich mich aber trotzdem mindestens 3 Monate vor Ende beim Arbeitsamt melden muss zwecks Rente. Stimmt das? Finde es natürlich an sich sinnvoll zwecks Bewerbungen. Wie läuft das ab? Wird man in eine Kartei aufgenommen?
Bin ich sofort exmatrikuliert, wenn das Zeugnis vorliegt? Habe ja für dieses Semester noch bezahlt. Wo muss ich meine Exmatrikulation melden? Nehme mal an bei der Krankenkasse (bin noch über meinen Vater versichert). Was ändert sich?

Es wäre nett, wenn mir jemand einen groben Überblick geben könnte.

Vielen Dank*Diana

Hallo Diana,

Muss ich mich arbeitssuchend melden?

Nicht zwangsläufig.

Anspruch auf
Arbeitslosengeld habe ich ja nicht

Auf alg I nicht, aber vielleicht auf alg II?

ein Bekannter erklärte
mir, dass ich mich aber trotzdem mindestens 3 Monate vor Ende
beim Arbeitsamt melden muss zwecks Rente. Stimmt das?

Davon weiß ich nichts (was nicht heißt, dass es da keine Regelung gäbe). Mir ist nur die Regelung aus SGB III § 37b bekannt und die trifft bei dir nicht zu.

Finde es
natürlich an sich sinnvoll zwecks Bewerbungen. Wie läuft das
ab? Wird man in eine Kartei aufgenommen?

Wenn du dich arbeitssuchend meldest: natürlich.

Alle Fragen kann ich nicht beantworten, aber es kommen - hoffentlich - noch Antworten.

MfG

Hallo Diana,

Ich weiß nicht, ob das an alles Unis gleichermaßen gehandhabt wird, aber ich kann dir mal erzählen, wie es bei mir ablief.

Nach der Verteidigung der Diplomarbeit war man noch nicht automatisch exmatrikuliert, sondern das musste man eigens beantragen. Dazu musste man ein Formular ausfüllen und sich mit einem Laufzettel bei diversen Einrichtungen der Universität (Bibliothek, Rechenzentrum, Prüfungsamt, …) abmelden. Anschließend hat man den Zettel mit den ganzen Unterschriften ins Studentensekretariat gebracht, wo man eine Exmatrikulationsbescheinigung zum gewünschten Exmatrikulationstermin ausgestellt bekommen hat.

Der Exmatrikulationstermin wird dann wohl das Ende des laufenden Semesters sein, sofern du keinen früheren Termin wünschst. An meiner Universität gab es auch die Möglichkeit, im Anschluss ans laufende Semester noch ein „Sozialsemester“ dranzuhängen, für den Fall, dass man bis dahin noch keine Arbeit gefunden hat. Das bedeutet, man exmatrikuliert sich erst mal nicht und erhält (gegen Zahlung des Semesterbeitrags) nochmal für ein bis maximal zwei weitere Semester den Studentenstatus. Am besten, du suchst mal das Studentensekretariat deiner Uni auf, dort wird man dich sicherlich gerne beraten.

Die Exmatrikulation muss der Kindergeldkasse mitgeteilt werden. Die schicken ja sowieso gelegentlich einen Fragebogen zu Einkünften und voraussichtlichem Ausbildungsende, da kann man das dann eintragen. Sofern du während Deines Studiums Bafög bekommen hast, musst du auch das zuständige Bafög-Amt von der Beendigung deines Studiums unterrichten.

Viele Grüße
Kerstin

Danke
Danke, euch zweien! Jetzt weiß ich schon um einiges mehr.

Gruß*Diana

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