Studiengebühr --> Qualitätsanspruch?

Hi Kundige,

eben bei einem Bierchen kam folgende Diskussion auf.
Da Studis (in NW) nun ab dem 1. Semester Studiengebühren zu zahlen haben, können sie daraus im Gegenzug eine gewisse Qualität der Lehre fordern/ableiten?

Wenn ja, wie kann diese Qualität gewertet/geprüft werden.
Wäre eine Einrichtung wie DIN/ISO 9000ff denkbar?

Gibt es solche Überlegungen bereits, oder kann ich jetzt darauf ein Patent anmelden?

Gandalf

Hallo.

Hi Kundige,

‚Scio, ut nescio‘ :wink:

Da Studis (in NW) nun ab dem 1. Semester Studiengebühren zu
zahlen haben, können sie daraus im Gegenzug eine gewisse
Qualität der Lehre fordern/ableiten?

„Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht das Produkt“. Was bei geistigen Werten wie Informationen wohl etwas schwieriger zu realisieren sein wird…
Und bei den gegebenen Hochschulstrukturen in D hängt die Bezahlung der Lehrkräfte noch immer vom Staat ab. Damit fehlt (rein ökonomisch gesehen) ein Anreiz den Arbeitsplatz durch gute Arbeit zu halten.
So gesehen heisst die Antwort „Nein“.

Und umgekehrt: wie sollte ein Student denn die Qualität der Lehre beurteilen, wenn diesem schlichtweg der fachliche Überblick fehlt ? Für ältere Studenten könnte man dasselbe Argument anführen…

Wenn ja, wie kann diese Qualität gewertet/geprüft werden.

Durch neutrale externe Prüfer. Aber auch diesen fehlt -mangels Vertrautheit mit den Besonderheiten des Fachbereichs- der Überblick über die Zusammenhänge.

Wäre eine Einrichtung wie DIN/ISO 9000ff denkbar?

Also eine ISO 9000 Zertifierung besagt lediglich, dass eine Firma
ihre Prozesse dokumentiert. Nicht das deswegen ‚Qualität‘ produziert wird…

HTH
mfg M.L.

‚Scio, ut nescio‘ :wink:
So gesehen heisst die Antwort „Nein“.

Hallo, Markus und Gandalf,
wohl wahr, dass es wohl schwierig bis unmöglich sein wird, die Qualität der Lehre einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung wird wohl erst dann stattfinden können, wenn die Absolventen einen Job finden - oder eben nicht.

Was aber durchaus messbar ist: die „Dienstleistung Universität“.
Wer heute erlebt, welche Schwierigkeiten es macht einen vernünftigen Stundenplan zusammenzustellen, sich für ein Seminar anzumelden, Lehrpersonen zu erreichen! Da muß man unter Umständen nachts um drei aufstehen, um online die Uni zu erreichen, nur um herauszufinden, dass der Uni-Server mal wieder wegen Überlastung abgekackt ist. Morgens um 08:00 ist natürlich das Seminar längst ausgebucht.

An dieser Seite ist sicher einzufordern, dass die „Kunden“ eine dem Preis angemessene Leistung erhalten.

Gruß
Eckard

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Hallo nochmal.

Diese Prüfung wird wohl erst dann stattfinden können, wenn die
Absolventen einen Job finden - oder eben nicht.

…oder wie sich diese dort halten. Weil man aber nicht weiss, WIE und WARUM das Wissen und Können in den jeweiligen Kopf gekommen ist, kann man faktisch alles so zurechtbiegen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig gewesen sein muss.

Morgens um 08:00 ist
natürlich das Seminar längst ausgebucht.

Und selbst das kann als Zeichen von hoher Qualität interpretiert werden: immerhin ist die Veranstaltung (wg. der hohen Qualität der Lehre) so stark frequentiert, dass die Leute schon Schlange stehen…(Sicher: umgekehrt können die Prüfungskriterien und der Lehrstoff so schlecht sein, dass fast jeder den Schein ‚auf die billige Tour‘ bekommen will…)

mfg M.L.

Diese Prüfung wird wohl erst dann stattfinden können, wenn die
Absolventen einen Job finden - oder eben nicht.

Absolut richtig. Denn das hängt nur von der Qualität der Lehre ab. In keinster Weise spielen andere Faktoren - z.B. die persönlichen Fähigkeiten des Absolventen, der allgemeine Arbeitsmarkt usw. - irgendeine Rolle.

Levay

Hallo!

bezüglich dem Studiengang Rechtswissenschaften dürfte es einfach sein! Qualität leistet eine Universität (juristische Fakultät), wenn sie die Studenten mittels Examensvorbereitungskursen und Klausurenkursen in derart auf das 1. Staatsexamen vorbereitet, dass eine Mehrzahl der Studenten auf kommerzielle Repititorien verzichten und diese Mehrzahl auch einen gleichwertigen Erfolg erzielt wie der Rest. Solange Alpmann, Hemmer & Co. in Deutschland ein Bomben-Geschäft mit Rep und Klausurenkurs haben, kann von Qualität der Lehre in juristischen Fakultäten wohl nicht gesprochen werden, oder? Aber das wie gesagt nur in „unserem“ Studiengang…

Mfg vom

showbee

Hallo,

Alpmann, Hemmer & Co. in Deutschland ein
Bomben-Geschäft mit Rep und Klausurenkurs haben, kann von
Qualität der Lehre in juristischen Fakultäten wohl nicht
gesprochen werden, oder? Aber das wie gesagt nur in „unserem“
Studiengang…

Sorry, aber dem muss ich deutlich widersprechen. Da ich sowohl die Kurse an der Uni besuchte, als auch bei A&S und Hemmer, und zudem auch solche Kurse an der Uni organisiert und gehalten habem, sehe ich das etwas anders.

Der Hauptgrund dafür, dass die Reps so erfolgreich sind liegt darin, dass die Studenten alles vorgekaut haben wollen und nicht gewillt oder in der Lage sind, sich ein Minimum an Literatur oder Lernvorgehen selbst zu organisieren.

Wenn ich mir die Skripten an der Uni, deren Inhalte und die Literaturauswahl ansehen, dann steht da alles drin, was man für eine Examensvorbereitung braucht.
Wer dennoch meint, er müsse alles vorgelesen und in RepSkripten zusammen gestellt bekommen, der soll das machen und dafür Geld zahlen.

Wie gesagt, ich war selbst beim Rep und es hat mir viel geholfen. Das lag aber nicht daran, dass die Uni schlecht ist, ich fand es so einfach bequemer. Zudem muss man sehen, dass man auch hier auf die Uni nicht verzichten kann, denn die Exmanesklausuren sind nun einmal keine Standartfälle. Wer etwas mehr Punkte will, muss schon selbst nachdenken.

Fazit:
Dieses ewige Geschreie nach universitätern Defiziten, der Lehre und den Professoren basiert nach meiner Erfahrung zu 90% darauf, dass eben die Studenten, die sich beschweren, am wenigsten Eigenengagement zeigen und dann, wenns mit dem Examen nicht so klappt, die Fremverschuldenstheorie herausholen (die übrigens die Reps, das Prüfungsamt, etc. ebenso trifft).
Das sieht man auch immer schön an Evaluationen. Mit frappierender Regelmäßigkeit bekommen immer die Profs die besten Noten, die die besten Klamotten anhaben und am meisten Witze machen.
Die wirklich guten Dogmatiker, die sich doch tatsächlich erdreisten zu erwarten, dass der Student innerhalb von 2-3 Tagen zur Vorbereitung auf die nächste Vorlesung einen 3-Seiten Aufsatz liest, weshalb dann 90% der Vorlesung nicht folgen können, erhält vernichtende Bewertungen.

Ich halte es noch immer für sehr gut, dass die Unis staatlich sind.
Und nicht vergessen:
Eine Universität ist primär ein Forschungsinstitut, an welches die Lehre nur hinzugezogen wurde (Humboldtsches Prinzip). Daher werden die Profs auch für die Forschung eingestellt und nicht primär für die Lehre.
Zudem bedeutet eine Privatisierung hier einen erheblichen Einfluss, bzw. eine deutliche Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre. Hierfür sind die USA ein wunderbares Beispiel, wo bestimmte Ansichten einfach nicht vertreten werden dürfen. Ich weiß zwar, dass das den oben genannten 90% egal ist, weil sie eh nicht wissen, was das ist. Mir ist es aber wichtig.
Gruß
Dea

Ich habe nicht verstanden, ob das im Widerspruch zu dem stehen soll, was ich geschrieben habe. Ich sehe den Widerspruch jedenfalls nicht. Man kann die Qualität der Lehre so oder so nicht daran messen, jedenfalls nicht nur, ob ein Absolvent erfolgreich im Beruf ist.

Levay

Qualitätsanspruch an juristische Fakultäten?

Der Hauptgrund dafür, dass die Reps so erfolgreich sind liegt
darin, dass die Studenten alles vorgekaut haben wollen und
nicht gewillt oder in der Lage sind, sich ein Minimum an
Literatur oder Lernvorgehen selbst zu organisieren.

Wenn ich mir die Skripten an der Uni, deren Inhalte und die
Literaturauswahl ansehen, dann steht da alles drin, was man
für eine Examensvorbereitung braucht.
Wer dennoch meint, er müsse alles vorgelesen und in
RepSkripten zusammen gestellt bekommen, der soll das machen
und dafür Geld zahlen.

Hallo,

naja, du magst teilweise Recht haben. Aber ist es denn nicht erschreckend, dass wohl über 90% aller Studenten sich nicht in der Uni gut vorbereitet vorkommen? Das Rep-gehen ist doch wirklich eine Eigenart der juristischen Ausbildung. Sowas gibt es in keinem anderen deutschen Studiengang in dem Ausmaß! Also muss es wohl auch an der Gestaltung der Lehre an der Uni sein.

Nur soviel, ich traue mir zu, dass zu beurteilen, da ich es nicht einsehe 2.000 Euro zu zahlen. Ich bereite mich auf das Examen OHNE REP vor. Insoweit kann ich es nun aber nachvollziehen, was mir an der Uni fehlt und was das Rep bietet. Klar kann man es darauf reduzieren, dass das Rep einem strukturierte Skripte, einen Lehrplan und neue Fälle vorsetzt und dann noch 3 x 4 Stunden (oder so) das ganze vorkaut. Nicht zu unterschätzen ist aber m.E. auch der psychologische Effekt des „getrieben werdens“. Das fehlt in der Uni vollends. Man wird nicht vorbereitet. Man erhält zwar zu allen Pflichtfächern Vorlesungen, deren Inhalte gehen aber zum Teil erheblich an den Examensanforderungen vorbei. Wer das nicht allein feststellen kann, der hat ein Problem, weil er verlassen ist.

Nur soviel. An der Humboldt ist man eigentlich nur bei Strafrecht gut gerüstet. Da geben sich die Profs Mühe die Probleme und Definitionen zu verkaufen. Man übt Falllösungen und grundlegende Schemata. Wenn ich dagegen ins öff.Recht oder Zivilrecht blicke wird mir ganz „schwummerig“. Ich hatte keine Zivilrechtsvorlesung, an der ich echt mal Examensrelevantes mitgenommen habe. Unser Prof. im Sachenrecht sagte Immobiliarsachenrecht schaffe er nicht bei 2 SWS, der ZPO’ler brachte lieber Rechtsvergleichung um Prozeß in der Welt und im Fernsehen, Zwangsvollstreckung fiel ganz unter den Tisch. Erbrecht gab es in 2 SWS gerademal die Basics, aber bspw. Erbengemeinschaft blieb außen vor. Im Gesellschaftsrecht wurden wir mit GbR, oHG, AG begnügt, da sich die KG und GmbH dadurch ja von selbst ergebe etc. pp. Im öffentlichen Recht verstand es unser Prof. grundlegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde beim Embryonenschutz zu lehren, aber keinerlei Infos zu Art. 12 oder 14 GG zu bringen und Verwaltungsrecht beschränkt sich hier auf materielles Recht. VwGO ist in keiner Vorlesung ein Thema! „bringen sie sich alleine bei.“

Tja. Ist das gute Lehre? Nein. Wer hier nicht schon im 2-3. Semester merkt, dass die Vorlesungen nichtmal 10% dessen abdecken, was man braucht, der ist verloren und muss dann ins Rep. Das kann man dann in 2 Semestern auch nicht mit Büchern nachpauken.

Unsere Uni bietet nunmehr einen Klausurenkurs. Wir dürfen für die Korrektur zahlen. Ist ja auch okay. Aber bedeutet dass, das sich die WissMA absprechen? Nein! Im Semester werden 7 Klausuren aus dem öff-Recht angeboten. Eigentlich könnte man ja in 7 x 5h Klausur nahezu das ganze Spektrum wenigstens anreißen. Aber was passiert hier? Jeder macht, was er gerne macht. Also war vor 2 Wochen eine Begründetheit der Normenkontrolle dran. Es ging im all. Persönlichkeitsrecht. Und was war diese Woche? Begründetheit des Organstreitverfahren. Was wird gerügt? APR! Da geht mir das Taschenmesser in der Hose auf.

Insoweit steh ich glaub ich nicht allein, wenn ich sagen kann. Die Forschung steht mal hier der Lehre im Wege. Die Grundlagenfächer (die ja nun einziges Prüfungsgebiet im Staatsexamen sind) werden eher stiefmütterlich behandelt. Eine Vorbereitung auf das 1. Examen findet nicht statt. Man mag ja hier den Studenten Trägheit und Faulheit unterstellen, aber sollte nicht die Lehre auch auf die Studenten ausgerichtet sein?

Klar kann man nicht alles in den Vorlesungen vermitteln, muss ja gar nicht. Selbststudium ist ja okay, aber dass man effektiv nach 6 Semestern (und allen bestandenen Scheinen) effektiv für das Examen nur 20-25% weiss, obwohl man 75% der Regelstudienzeit verbraucht hat, ist ein klares Zeichen, dass hier die Lehre ein Manko hat! Erschreckend ist doch dann aber auch, dass die kommerziellen Reps es schaffen (was die Lehre nicht schafft) den fehlenden Stoff sagen wir mal weitere 30-50% (Rest allein) in 2 Semstern zu bringen. Die Quote scheint mir da recht zu geben. Rep ist effektiver als Lehre.

Ergo: Lehre hat nur mangelhafte Qualität. So, jetzt hab ich aber mal Frust abgelassen… ich muss mal weiterlernen und das ohne Rep!

Gruß vom

showbee

Hallo,

Aber ist es denn nicht
erschreckend, dass wohl über 90% aller Studenten sich nicht in
der Uni gut vorbereitet vorkommen?

Richtig, aber ich sehe die Schuld da überwiegend bei den Studenten und auch der schulischen Ausbildung, die einen auf selbständiges Arbeiten nicht vorbereitet.

Das Rep-gehen ist doch
wirklich eine Eigenart der juristischen Ausbildung. Sowas gibt
es in keinem anderen deutschen Studiengang in dem Ausmaß! Also
muss es wohl auch an der Gestaltung der Lehre an der Uni sein.

Richtig, das liegt aber daran, dass die Uni hier iGz anderen Studiengängen kein schulisches System hat. Das Jurastudium ist einfach ein Studium der Selbstorganisation und das ist auch ein erheblicher Teil, der die Qualifikation eines Juristen ausmacht.
Hätte ich das nicht so gemacht, sondern hätte mir nur alles im Rep vorlegen lassen, wäre ich jetzt in der Praxis völlig verloren. Und das geht vielen Juristen später genau so. Das ist wiederum eine Eigenart des juristischen Berufes und daher braucht man Leute, die bereits im Studium Selbstorganisation gezeigt und/oder gelernt haben.

Nur soviel, ich traue mir zu, dass zu beurteilen, da ich es
nicht einsehe 2.000 Euro zu zahlen. Ich bereite mich auf das
Examen OHNE REP vor. Insoweit kann ich es nun aber
nachvollziehen, was mir an der Uni fehlt und was das Rep
bietet. Klar kann man es darauf reduzieren, dass das Rep einem
strukturierte Skripte, einen Lehrplan und neue Fälle vorsetzt
und dann noch 3 x 4 Stunden (oder so) das ganze vorkaut. Nicht
zu unterschätzen ist aber m.E. auch der psychologische Effekt
des „getrieben werdens“.

Das meine ich. Genau diese Qualifikation braucht ein Jurist, insb. im richterlichen und anwaltlichen Bereich, dass er gut, effecktiv und selbstorganisiert arbeiten kann ohne dass ihn jemand antreibt.

Das fehlt in der Uni vollends. Man
wird nicht vorbereitet. Man erhält zwar zu allen
Pflichtfächern Vorlesungen, deren Inhalte gehen aber zum Teil
erheblich an den Examensanforderungen vorbei.

Gut, das kenne ich nicht so. Bei mir wurden (bzw. ich habe in meinen Vorlesungen) die relevanten Probleme angesprochen. Kann daher nur aus eigener Erfahrung schöpfen.

Wer das nicht
allein feststellen kann, der hat ein Problem, weil er
verlassen ist.

Das klingt hart, aber das ist eben eine Qualifikation eines Juristen.

Nur soviel. An der Humboldt ist man eigentlich nur bei
Strafrecht gut gerüstet. Da geben sich die Profs Mühe die
Probleme und Definitionen zu verkaufen. Man übt Falllösungen
und grundlegende Schemata. Wenn ich dagegen ins öff.Recht oder
Zivilrecht blicke wird mir ganz „schwummerig“. Ich hatte keine
Zivilrechtsvorlesung, an der ich echt mal Examensrelevantes
mitgenommen habe. Unser Prof. im Sachenrecht sagte
Immobiliarsachenrecht schaffe er nicht bei 2 SWS, der ZPO’ler
brachte lieber Rechtsvergleichung um Prozeß in der Welt und im
Fernsehen, Zwangsvollstreckung fiel ganz unter den Tisch.
Erbrecht gab es in 2 SWS gerademal die Basics, aber bspw.
Erbengemeinschaft blieb außen vor. Im Gesellschaftsrecht
wurden wir mit GbR, oHG, AG begnügt, da sich die KG und GmbH
dadurch ja von selbst ergebe etc. pp. Im öffentlichen Recht
verstand es unser Prof. grundlegend das allgemeine
Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde beim
Embryonenschutz zu lehren, aber keinerlei Infos zu Art. 12
oder 14 GG zu bringen und Verwaltungsrecht beschränkt sich
hier auf materielles Recht. VwGO ist in keiner Vorlesung ein
Thema! „bringen sie sich alleine bei.“

Wie gesagt, kann ich nicht beurteilen.

Tja. Ist das gute Lehre? Nein. Wer hier nicht schon im 2-3.
Semester merkt, dass die Vorlesungen nichtmal 10% dessen
abdecken, was man braucht, der ist verloren und muss dann ins
Rep. Das kann man dann in 2 Semestern auch nicht mit Büchern
nachpauken.

Nun, erfahrungsgemäß muss man sich 80% des Stoffes selbst aneignen. Tatsächlich sind die Vorlesgungen eher dazu da, das juristische Denken zu schulen und nicht, zB. die Tatbestände des Betruges vorzulesen.

Unsere Uni bietet nunmehr einen Klausurenkurs. Wir dürfen für
die Korrektur zahlen. Ist ja auch okay. Aber bedeutet dass,
das sich die WissMA absprechen? Nein! Im Semester werden 7
Klausuren aus dem öff-Recht angeboten. Eigentlich könnte man
ja in 7 x 5h Klausur nahezu das ganze Spektrum wenigstens
anreißen. Aber was passiert hier? Jeder macht, was er gerne
macht. Also war vor 2 Wochen eine Begründetheit der
Normenkontrolle dran. Es ging im all. Persönlichkeitsrecht.
Und was war diese Woche? Begründetheit des
Organstreitverfahren. Was wird gerügt? APR! Da geht mir das
Taschenmesser in der Hose auf.

Das ist in der Tat nicht so gut. In Frankfurt funktionieren die Absprachen.

Insoweit steh ich glaub ich nicht allein, wenn ich sagen kann.
Die Forschung steht mal hier der Lehre im Wege.

Das ist ein altes Problem, was auch schwer zu lösen ist. Die Lehre von der Forschung trennen ist aber gerade hier ein riesen Problem, weil man nur durch das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens später neue Materien (und von denen gibt es zu hauf) bewältigen kann.

Die
Grundlagenfächer (die ja nun einziges Prüfungsgebiet im
Staatsexamen sind) werden eher stiefmütterlich behandelt. Eine
Vorbereitung auf das 1. Examen findet nicht statt. Man mag ja
hier den Studenten Trägheit und Faulheit unterstellen, aber
sollte nicht die Lehre auch auf die Studenten ausgerichtet
sein?

Das ist sie meines Erachtens auch, nur verstehen viele Studenten darunter etwas anderes. Ein Jurastudium ist keine Akademie oder FH. Da sieht das anders aus.

Klar kann man nicht alles in den Vorlesungen vermitteln, muss
ja gar nicht. Selbststudium ist ja okay, aber dass man
effektiv nach 6 Semestern (und allen bestandenen Scheinen)
effektiv für das Examen nur 20-25% weiss, obwohl man 75% der
Regelstudienzeit verbraucht hat, ist ein klares Zeichen, dass
hier die Lehre ein Manko hat!

Sehe ich nicht so. 75% ist sehr viel und nach dem 6. Semester kommen noch 2 Semester Examensvorbereitung (das eigentliche Studium) und Klausuren und dann ist man gewappnet.

Erschreckend ist doch dann aber
auch, dass die kommerziellen Reps es schaffen (was die Lehre
nicht schafft) den fehlenden Stoff sagen wir mal weitere
30-50% (Rest allein) in 2 Semstern zu bringen. Die Quote
scheint mir da recht zu geben. Rep ist effektiver als Lehre.

Du verwechselst hier m.E. Stoffeintrichtern mit Lernen und Verstehen. Jura ist eben mehr als das und genau diese Aspekte fehlen den Reps. Das ist auch nicht schlimmm. Die Reps ersetzen den Eigenaufwand bei der Auswahl des Lernstoffs, der Zusammenstellung des Lernmaterials und und auch die Informationsvermittlung. Im Übrigen muss man hier genau so vor und nachlernen. Etwas was sehr viele auch nicht tuen und dann sagen, dass Rep sei schlecht.
Aber entscheidend bei Jura ist das Denken und das Verstehen der Dogmatik. Und dafür ist die Uni zuständig und das tut sie m.E. auch.

Ergo: Lehre hat nur mangelhafte Qualität. So, jetzt hab ich
aber mal Frust abgelassen… ich muss mal weiterlernen und das
ohne Rep!

Trotzem oder gerade deswegen: Viel Erfolg!

Dea

Gruß vom

showbee

Etwas seltsamer Ansatz, da die Studiengebühren nicht mal ansatzweise ausreichen, um das Studium geldwert aufzuwiegen! Tatsächlich sind sie allerhöchstens ain (wichtiger) Tropfen auf den heißen Stein.

Gruß Andreas

Hallo Markus,

OK, das Problem ist gegeben.

Ein anderer Ansatz:
Könnte ein Student jetzt einen Anspruch erheben, sein Studium garantiert fristgerecht beenden zu können, will meinen, daß das Lehrangebot (Seminare, Praktika etc.) so sein muß, daß es keine Engpässe geben wird?

Gandalf
derdasallesschonlangehintersichhat

Auch hallo nochmal.

OK, das Problem ist gegeben.

Wenn das das einzigste wäre…

Könnte ein Student jetzt einen Anspruch erheben, sein Studium
garantiert fristgerecht beenden zu können, will meinen, daß
das Lehrangebot (Seminare, Praktika etc.) so sein muß, daß es
keine Engpässe geben wird?

Man könnte es ja versuchen. Aber da eine Hochschule platz- und betreuungsmässig ja auch nicht ad infinitum wachsen kann, wird man von dieser Seite aus Beschränkungen beim Zugang einführen (=Auswahltests). Oder man reduziert das Lehrangebot soweit, dass die Gebühren für das Studium rausgeworfenes Geld sind…
Bliebe noch die Frage offen, ob der Student für das jeweilige Studium überhaupt taugt :wink:

mfg M.L.

Hi Kundige,

eben bei einem Bierchen kam folgende Diskussion auf.
Da Studis (in NW) nun ab dem 1. Semester Studiengebühren zu
zahlen haben, können sie daraus im Gegenzug eine gewisse
Qualität der Lehre fordern/ableiten?

Wenn, dann müsste man die Qualität an dem Preis festmachen. Eine Schulung, einen Vortrag oder Vorlesung für ein halbes Jahr frisst meines Erachtens schon die Miete für einen Arbeitsplatz, und dann ist noch nicht mal ein Dozent dabei.

Privatwirtschaftliche Seminare für ein oder zwei Tage liegen wesentlich höher und da hat man noch weniger Garantien.

Wenn ja, wie kann diese Qualität gewertet/geprüft werden.
Wäre eine Einrichtung wie DIN/ISO 9000ff denkbar?

Umgekehrte Frage: Wie wäre es, wenn jeder Bafög Empfänger einen Teilnahmenachweis für Vorlesungen liefern müsste?

Gibt es solche Überlegungen bereits, oder kann ich jetzt
darauf ein Patent anmelden?

Früher gab es mal Studienpläne? Gibts sowas nicht mehr? Bin schon etwas raus.

Aber bei uns haben damals Privatunternehmen die Studiengebühren übernahmen, dafür forderten sie genau den oben genannten Teilnahmenachweis.

Gruß

ALex