Studiengebühren

Hallo,

können Eltern inländische Studiengebühren steuerlich absetzen, die für ein studierendes Kind anfallen, für das sie Kindergeld kriegen? (Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastung, Schulgeld?)

Dank und Gruß!
Franz

Salve
da jibbet nix:

§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
(1) 1Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7 680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. 2Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden. 3 Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

Schulgeld Studiengebühren

gruß

Hi,

auch Studiengebühren fallen unter die Aufwendungen für Kinder, siehe
/t/schueler–2/5071875/3

Schöne Grüße
C.