Studiengebühren

Hallo allerseits,

mal angenommen jemand jobbt während seines Studiums und verdient mehr als 7664 Euro im Jahr - ist also steuerpflichtig.

Derjenige zahlt allerdings auch 4320 Euro Studiengebühren im Jahr. Das Geld kommt von einem Ausbildungskonto, das ihm/ihr bei Studienbeginn überschrieben wurde.

Kann derjenige nun einfach die Studiengebühren absetzen, wenn er/sie Steuern zahlen muss?

Schöne Grüße und danke!

Noch ein kleiner Zusatz, die eine Antwort ggf etwas einfacher macht:

der Job hat durchaus etwas mit dem Fach zu tun, das studiert wird (Job: Grafik-Aushilfe, Studium: Kommunikationsdesign)

Studiengebühren sind keine Sonderausgaben , sofern es das Erststudium ist und nach § 12 ( 5 ) EStG Kosten der privaten Lebensführung.

Da der Grundfreibetrag überschritten wurde , sind Steuern in geringem Umfang zu zahlen.

Studiengebühren als Sonderausgaben
Hi !

Autsch. Hast du die Vorschrift eigentlich auch gelesen, die du zitierst? Wenn du im § 12 nicht nur die Nummern liest, sondern auch den „Einführungssatz“, dann wäre dir aufgefallen, dass dort u.a. steht „soweit in § 10 EStG nichts anderes bestimmt ist“. In § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist aber bestimmt, dass € 4.000,00 also SoA abzugsfähig sind (nicht pauschal, sondern mit Einzelnachweis). Zu diesen abzugsfähigen Kosten zählen dann auch die Studiengebühren.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html

BARUL76

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