Studiengebühren absetzen Steuerberater

Hallo,

ich habe letztes Jahr im Sommer mein Studium abgeschlossen und das letzte Mal für das Wintersemester 09/10 Studiengebühren (vielmehr meine Eltern) bezahlt. Exmatrikulation kam gleich danach. Im Herbst fing ich dann meine erste Stelle an.

Mein Vater ist bei einem Steuerberater und der hat von ihm meine (!) Gehaltsabrechnung von meiner ersten Stelle verlangt, um die Studiengebühren vom Wintersemester geltend zu machen. Angeblich wolle er da was gegenrechnen. Mir kommt das etwas komisch vor.

Wieso sollte ich meine Gehaltsdaten einem Steuerberater überlassen, der die Steuererklärung meines Vaters einreichen soll? Was er von mir bekommen hat waren die Studienbescheinigungen komplett und die Exmatrikulationsbescheinigung. Meiner Meinung nach hat mein Gehalt ab Herbst nichts mit dem Studium zu tun, das ja im Sommer auslief. Das letzte mal Studiengebühren wurden ja auch in 2009 bezahlt (eben zum Beginn des WS09/10). Meine Stelle lief ab Herbst 2010.

Was meint ihr dazu? Ein bisschen Datenschutz sollte ja auch sein. Möchte nicht unbedingt jedem meine ganzen Daten geben nur weil er denkt er braucht’s. :wink: Oder hat er recht?

Danke

Vielleicht fragst Du erst mal den Steuerberater wofür er denn Deine Gehaltsbescheinigung braucht. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass durch „stille Post“ spielen die eigentlichen Gründe nicht wirklich beim Adressaten ankommen. Wenn Dein Vater möglicherweise noch Steuervorteile geltend machen könnte, dann solltest Du ihm die Bescheinigung geben. Wenn Du nicht willst, dass er noch etwas gelten machen kann, gibst Du sie im nicht. Aber wenn er Dich während des Studiums unterhalten hat, dann sollte er auch die Steuervorteile nutzen können, findest Du nicht auch?

Sorry, hab darüber keine Infos.
Gruss

Hallo,

es geht nicht darum meinem Vater dies nicht zu ermöglichen. Darum habe ich ihm ja alle Dinge wie Bescheinigungen und Nachweise gegeben. Dennoch halte ich es vorallem in der heutigen Zeit für nötig nicht jedem leichtsinnig alle Daten zu geben ohne Grund. Dazu gehört für mich die Gehaltsabrechnung wenn sie, meiner Meinung nach, nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat. Einmal herausgegebene Daten kann man nicht zurückholen. In Zeiten von Adressverkauf und Werbeflut bin ich da eher skeptisch.

Darum würde ich ja gerne wissen ob dies auf einer realistischen Grundlage basieren könnte. Mein Vater hat mir auf Nachfrage aber auch nicht die Nummer des Steuerberaters gegeben. Er wollte sich nochmals selbst erkundigen.Wenn er sich wieder meldet würde einfach gerne einen Rat gehört haben.

Da ein Außenstehender niemals wissen kann, welche steuerlichen Gegebenheiten insgesamt gesehen bei Deinem Vater vorliegen, kann auch niemand sagen, ob der Steuerberater diese Bescheinigung nutzbringend für ihn einsetzen kann oder nicht. Nur denke ich, welches persönliche Interesse sollte der Steuerberater an Deiner Gehaltsbescheinigung haben, er wird also irgendeinen sachlichen Grund haben. Deshalb mein Rat, frag ihn selbst. Und weshalb Dein Vater so ein Geheimnis um seinen Steuerberater macht, ist eigentlich auch nicht nachzuvollziehen. Ich nehme an, Dein Vater kennt Deine Einkommenssituation? Oder hätte er selbst gern die Information weil Du so ein Geheimnis daraus machst.

Hallo,

grdstzl. sind Studiengeühren nicht abzugsfähig, da sämtliche Kosten der Kinder durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten sind.
Die Enkünfte wird der Steuerberater benötigen, um zu überprüfen ob

  1. Der „Kinderstatus“ steuerlich noch gewahrt ist

  2. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht die
    Höchstbeträge übersteigen.

Hinsichtlich des Datenschutzes würde ich mir keine großen Sorgen machen. Steuerberater unterliegen im Gegensatz zu Normalbürgen noch etwas härteren Regeln.

Vile Spaß

F. Lüdemann

Hallo, entschuldige das ich dir da leider nicht weiterhelfen kann… Ich interessiere mich für solche Vorgänge und belese mich um dazu zu lernen. Derzeit lieg ich etwas flach und kann daher nicht grossartig suchen um dir zu helfen. Es würde mich dennoch brennend interessieren :wink: lg

In bestimmten fällen kann dein Vater die Kompotten studienkosten von dir beim Finanzamt geltend machen. Da ich zur Zeit im Urlaub bin, kann ich das nicht nachschlagen. Ich hoffe die anderen konnten dir weiter helfen. Wenn nein melde dich ab 15.7. wieder bei mir.

Lg Gilbert

Hallo!

  1. Deine Studiengebühren kann Dein Vater gar nicht absetzen

  2. Es wird sich um das Absetzen von Unterhaltsleistungen nach §33a EStG drehen. Dort ist das Kalenderjahreseinkommen der unterstützten Person maßgebend. Dann sind Deine Lohnabrechnungen wirklich notwendig!

  3. Du solltest auch ne Steuererklärung machen. Müsstest auch ein paar Euro zurückbekommen.

Gruß

derschwede77

Sorry, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Mit Studiengebühren kenne ich mich leider nicht so gut aus. Wegen dem Steuerberater würde ich keine Bedenken haben, das wird alles vertraulich behandelt. Ich denke er wird da schon seine Gründe haben und wenn Du Zweifel hast, würde ich mal persönlich mit ihm Kontakt aufnehmen, damit er Dir genau erklären kann, für was er das braucht.

Schöne Grüße und alles Gute

Leider kann ich hier nicht helfen

Kann ich leider nicht helfen.