Studiengebühren; Erlass/Befreiung?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

es geht um die Ablehnung eines Antrags auf Erlass und/oder Befreiung von den seit neuesten erhobenen allgemeinen Studiengebühren in mehreren Bundesländern (hier mal Hamburg als Beispiel).

Angenommen der Name des Adressaten ist völlig falsch geschrieben (also so „unkenntlich“, dass es fast ein Wunder ist, dass der Postbote den richtigen Briefkasten erkannt hat), im Betreff wird auf einen Befreiungsgrund verwiesen, der nie beantragt wurde, und im gesamten Brief (also dem ausführlichen Text) wird nur auf Gründe eingegangen, die nicht beantragt wurden, wie soll man dann damit umgehen?

Angenommen es gäbe nur einen Satzt, der sinngemäß lauten könnte, dass die Voraussetzungen zum Erlass nicht vorliegen würden. Sonst nichts. Auch von Befreiung keine Rede. Aber nur auf Befreiung und/oder Erlass bezog sich der Antrag. Die Uni bezieht sich aber in Ihrer Antwort nicht darauf.

Wenn man also eine solche Ablehnung erhält, kann man dann sagen, die war nicht an mich gerichtet???
Es waren schließlich so viele Fehler „drin“, dass man ernsthaft meinen könnte, dass eine Verwechselung vorliegt.
Könnte man sich auf so 'was berufen?
(Dummerweise war die Matikeln richtig, was auch das einzige war.)

(Es geht mir nicht darum, der Uni mehr Arbeit zu machen; ich will auch nicht „mit Gewalt“ ein Schlupfloch suchen; aber wie ist es, wenn einfach immer alles falsch ist…)

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
Birgit

Was nützt es, wenn der Bescheid „nicht gültig“ ist? Dann hat man noch immer keine Befreiung von den Studiengebühren.

Hallo Levay,

auf meine eigentliche Frage bist du leider nicht eingegangen.

Anders formuliert stellt sich die Frage auch so:
Frau ABCL stellt einen Antrag auf Befreiung und Erlass und führt die Gründe X und Y an. Dann erhält sie eine Antwort an Frau BCDA, der Antrag sei angelehnt, weil die Voraussetzungen für den Grund Z nicht vorliegen.
Wie soll Frau ABC das jetzt verstehen? War sie wirklich gemeint? Und was hat Z mit X und Y zu tun? Also reicht so etwas aus, damit man behaupten kann, dass Frau ABC sich nicht angesprochen fühlen muss?
Wie ist das rechtlich? Wie viel muss „falsch laufen“, damit sich Frau ABC sicher sein kann, dass so etwas „nicht gilt“?

Was nützt es, wenn der Bescheid „nicht gültig“ ist?Dannhat man
noch immer keine Befreiung von den Studiengebühren.

Ganz einfach. Es wurde ein Antrag auf Befreiung und/oder Erlass aus mehreren Gründen beantragt. Wenn ein Bescheid „nicht gültig“ wäre, wäre noch keine Entscheidung über den Antrag gefallen; es gäbe demnach noch keine Gebührenpflicht. Wäre der Bescheid rechtens, dann schon.
Du sagst „Dann hat man noch immer keine Befreiung von den Studiengebühren.“ Stimmt. Dann hätte man aber immer noch den Status, dass über den Antrag noch nicht entschieden ist. Also es weiterhin die Möglichkeit der Befreiung / des Erlass’ gäbe. Wäre der Ablehnungsbescheid „in Ordnung“ dann nicht mehr. Dann bliebe nur ein Widerspruch. Das würde man aber nur sehr ungern tun, da der im Falle des Zurückweisens kostenpflichtig wäre.
Wäre der Gebührenbescheid „nicht gültig“, könnte man so dagegen angehen, ohne das Kostenrisiko eines Widerspruchs einzugehen.

Grüße,
Birgit