Studiengebühren für schon Studierende?!

Hallo zusammen,

hab ne Frage, die vielleicht schonmal gestellt und beantwortet wurde, hab die schon geführten Debatten nicht verfolgt.
Wie sieht es aus für Studenten wie mich, die schon ein paar Jahre studieren und bei Geltung des Gesetztes zum verbot der Studiengebühren angefangen haben. Müssen die auch zahlen?

Danke und Grüße, Ina

Hi Ina,

  1. das gekippte Gesetz war NIE in Kraft getreten, also kannst Du Dich nie DARAUF berufen.
  2. laut meiner Quelle, die auch ab und zu mit dem Vorgänger vom Arndt redet (eben dem Minister Frankenberg), wird das australische Modell mit nachlaufenden Gebühren favorisiert. Interessanterweise schaffen es in Australien viele Absolventen, der Plicht zur Rückzahlung „auszuweichen“, was dazu führt, daß die Hochschulen stark verschuldet sind, weil die ja schonmal die Kredite aufgenommen haben.
  3. Die „Langzeitstudentengebühr“ (1000DM = 511EUR) ist auch für alle wirksam eingeführt worden, egal ob sie schon vorher mit dem Studium angefangen haben. Wieso sollte das dann nicht auch für andere Gebühren gelten?

Ich weiß nur nicht, was die mit den ausländischen Studenten machen, die meist jetzt schon am Rande des Existenzminimums leben, und regelmäßig die Hochschulgemeinden aufsuchen, um mal kurzfristige oder langerdauernde Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie ollen die die Studiengebühren eintreiben, wenn die dann in ihren Heimatländern sind?

Grüßle

Winni
(FHTG)

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Ergänzung mit Links:
Hi Ina,

habe gerade noch 2 Links gefunden, die ich Dir nicht vorenthalten will:
http://www.mwk-bw.de/Aktuelles/pressemeld_02.html
http://www.abs-bawue.de/

Gruß

Winni