Hallo miteinander.
Nachdem ja mittlerweile die Studiengebühren in BW vom Landtag abgeschafft wurden, stellt sich mir die Frage:
Wenn man damals, als noch allgemeine Studiengebühren galten (im konkreten Fall: 2007), nur mit dem schriftlichen Hinweis „unter Vorbehalt“ gezahlt hat, hat man dann jetzt eine Chance die gezahlen Gebühren zurückzufordern?
(Das „unter Vorbehalt“ bezog sich allerdings hauptsächlich auf mehrere damals anhängige Gerichtsverfahren bzgl. eventueller Verfassungswidrigkeit der Gebühren.)
Hat jemand Erfahrungen gemacht?
Besteht überhaupt ne Chance auf Erstattung, oder verjährt so etwas früh (ist ja mittlerweile auch schon 5 Jahre her)?
Ich sag schonmal danke für eure Hilfe.
MfG