Studiengebühren in BW zurückfordern?

Hallo miteinander.

Nachdem ja mittlerweile die Studiengebühren in BW vom Landtag abgeschafft wurden, stellt sich mir die Frage:

Wenn man damals, als noch allgemeine Studiengebühren galten (im konkreten Fall: 2007), nur mit dem schriftlichen Hinweis „unter Vorbehalt“ gezahlt hat, hat man dann jetzt eine Chance die gezahlen Gebühren zurückzufordern?
(Das „unter Vorbehalt“ bezog sich allerdings hauptsächlich auf mehrere damals anhängige Gerichtsverfahren bzgl. eventueller Verfassungswidrigkeit der Gebühren.)

Hat jemand Erfahrungen gemacht?

Besteht überhaupt ne Chance auf Erstattung, oder verjährt so etwas früh (ist ja mittlerweile auch schon 5 Jahre her)?

Ich sag schonmal danke für eure Hilfe.

MfG

Hi,

wurden die Studiengebühren abgeschafft, weil sich die politische Ausrichtung geändert hat?
Falls dies der Fall ist nein. Die Studiengebühren wurden ja rechtmäßig erhoben.

Wurden die Studiengebühren abgeschafft weil sie gegen höherwertige Gesetze verstießen? Hier könnte man sie tatsächlich zurückfordern sofern die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Da ich vom ersten Fall ausgehe: NEIN
Falls es Urteile gibt die den zweiten Fall stützen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

MFG

Hi.

Danke, ich dachte mir schon sowas in der Richtung…

Mfg