Studiengebühren nach Berufsausbildung absetzen?

Kann Ich Studiengebühren die nach einer Berufsausbildung anfallen als „Vorweggenommen Werbungskosten“ nachträglich geltend machen?

Folgendes ist meine Situation:
A) Ich habe von 2004 bis 2007 eine Berufsausbildung gemacht. (Vermessungstechniker)

B) Ich habe von 2007 bis 2011 Studiert

C) Ich habe 2011 eine Steuererklärung abgegeben und den Bescheid erhalten ohne B) zu berücksichtigen.

Das hier habe ich im Internett gefunden:

„Ist einem Studium bereits eine berufliche Ausbildung vorangegangen, so sind die durch das Studium veranlassten Kosten Werbungskosten (BFH, Urteil v. 18.6.2009 - VI R 14/07; veröffentlicht am 16.9.2009).“
Quelle: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/ab…

Frage 1) Kann ich meine Studienkosten (Studiengebühren etc.) noch als Vorweggegangen Werbungskosten geltend machen?

Frage 2) Wie geht das?

Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.

Ja man kann diese gebühren geltend machen

Was muss ich genau tuen?

Steuerklärungen für 2007 bis 2010 nachreichen und bitten mir für 2012 „gutzuschreiben“?

Sollte ich das jetzt tum oder gemeinsam mit der Steuererklärung 2012 einreichen?

Ja man kann diese gebühren geltend machen

Hallo Magnus4,

bei dem Thema habe ich leider nicht viel Ahnung, da ich nur Experte im Studium bin.
Allerdings glaube ich nicht, dass das geht, da Werbungskosten ja speziell definiert sind und Studiengebühren meiner Meinung nach nicht zu Werbungskosten (Bewerbungszeug, Schreibzeugs, etc) zählen.

Liebe Grüße,

Thomas

Jetzt - wofür warten?

Leider kann ich dir nicht direkt helfen.

Am besten ist, du nimmst dir einen Steuerberater. Die erste Beratung am Telefon sollte kostenlos sein. Der kann dir dann sagen, ob das was wird oder nicht und wie viel er für deine Steuererklärung nimmt. Dann entscheidest du weiter.

LG

Marcel