Kann Ich Studiengebühren die nach einer Berufsausbildung anfallen als „Vorweggenommen Werbungskosten“ nachträglich geltend machen?
Folgendes ist meine Situation:
A) Ich habe von 2004 bis 2007 eine Berufsausbildung gemacht. (Vermessungstechniker)
B) Ich habe von 2007 bis 2011 Studiert
C) Ich habe 2011 eine Steuererklärung abgegeben und den Bescheid erhalten ohne B) zu berücksichtigen.
Das hier habe ich im Internett gefunden:
„Ist einem Studium bereits eine berufliche Ausbildung vorangegangen, so sind die durch das Studium veranlassten Kosten Werbungskosten (BFH, Urteil v. 18.6.2009 - VI R 14/07; veröffentlicht am 16.9.2009).“
Quelle: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/ab…
Frage 1) Kann ich meine Studienkosten (Studiengebühren etc.) noch als Vorweggegangen Werbungskosten geltend machen?
Frage 2) Wie geht das?
Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.