Hallo Zusammen, wenn man im Ausland studiert hat, fallen je nach Land teilweise hohe Studiengebühren an. Um diese hohen Gebühren zu finanzieren, kann man hierfür ein Studiendarlehen aufnehmen (z.B. in den Niederlanden). Kann man eine nachträgliche (zeitverzögerte) Rückzahlung der Studiengebühren steuerlich geltend machen, wenn die Person derzeit in Deutschland wohnt und arbeitet? Vielen Dank für euere Hilfe im Voraus! S
Hi !
Zu einer sinnvollen Antwort kommt man immer dann, wenn man mal die Gegenprobe macht. Dies wäre hier: wurde das Darlehen, in dem Moment, in dem es dem Studenten zur Verfügung gestellt wurde, als eine steuerpflichtige Einnahme behandelt?
Dies ist zumindest in Deutschland nicht so. Da als die Zuführung des Geldes im Rahmen der Einkommensteuer keine Auswirkung entfaltete, wird auch die Rückführung ohne steuerliche Auswirkung bleiben.
Es können aber die Zinsen, die auf dieses Darlehen anfallen, als Werbungskosten/Betriebsausgaben angesetzt werden und so zu einer Senkung der Steuerlast führen.
BARUL76
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