Nach Bachelor und mehreren Jahren Job wurde ein eigenfinaziertes Privatstudium (MBA) aufgenommen. Dauer: 1 Jahr von Dec12 bis Dec13. Im Sep12 wurde die komplette Studiengebühr in einem Ritt fällig. Kann man in der Steuererklärung 2012 die kpl. Gebühr absetzen weil ja in 2012 gezahlt, oder muß man den Betrag durch 12 teilen und kann 2012 nur 1/12 absetzen, die restlichen 11/12 dann 2013? Letzteres wäre nicht gut, da ich ja in 2103 keine Steuern erarbeite.
Vielen Dank für Eure guten Tipps!!!
alles in 2012.
saludos, borito
hallo Pabba57,
ich würde die Kosten in 2012 voll angeben, da sie ja angefallen sind. Falls das Finanzamt dies ablehnt, würde ich mit der Begründung kommen, 2013 fallen ja keine Steuern an, da ganzes Jahr ja Studium ist.