Studiengebühren steuerlich absetzen

Wie kann man Studiengebühren (MBA-Studium in Madrid) für unser Kind (28) steuerlich absetzen? Kind hat bereits ein BA-Studium gemeistert und hat für das Studium einen steuerpflichtigen Job aufgegeben. Und wer kann am Besten absetzen, die Eltern oder das studierende Kind?

Bitte einen Steuerberater aufsuchen. Es ist möglich die Kosten (wenigstens teilweise) steuerlich zu berücksichtigen.

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K:Wie kann man Studiengebühren (MBA-Studium in Madrid) für unser

Kind (28) steuerlich absetzen? Kind hat bereits ein BA-Studium
gemeistert und hat für das Studium einen steuerpflichtigen Job
aufgegeben. Und wer kann am Besten absetzen, die Eltern oder
das studierende Kind?

Die Kosten für das MBA-Studium sind Werbungskosten des Kindes. Eventuell kann die Unterstützung der Eltern bei ihnen in engen Grenzen wegen Hilfsbedürftigkeit des kindes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu gibt der Sachverhalt aber nichts her und das sollte vor Ort geklärt werden.

hallo,
ich meine, dass das 28jährige „Kind“ (kein Kind mehr ist) und selbst Geld verdient. Deshalb auf jeden Fall die ganzen Kosten auf die (vermutlich geringe) Einkommensteuererklärung des Kindes machen, dann zahlt er sehr wenig oder gar keine (Lohn)Steuern…
Wie das allerdings mit einem Auslandsjob aussieht kan ich Dir nicht sagen, bitte im Internet recherchieren oder beim Finanzamt (ja, beim Finanazamt) anrufen, die haben mir beim meinem Hausbau auch geholfne, warn kompetent und nett, könnte man fast nicht glauben war aber so! Viel Glück und frohe Ostern, Bacco

Hallo Pabba
da das Kind schon eine Ausbildung hat könnt ihr nichts mehr absetzen.Das kind kann nur Steuern absetzen ,wenn es auch welche bezahlt .Als Eltern bekommt ihr ja auch kein Kindergeld mehr,leider muss das Studium allein finanziert werden.lG Tine

Hallo,

wenn bereits Erstausbildung abgeschlossen ist und Erstabschluss vorliegt sind die Eltern raus, die Aufwendungen dann nur beim Kind. Hier sind es dann Werbungskosten und nicht Sonderausgaben, aber auch nur, wenn das Zweitstudium auf eine brufliche Tätigkeit vorbereitet, z.b. Bachelor zu Master.

Grüße

Al

Ich meine;
Diese Ausgaben sind Unterhaltsleistungen von Eltern an 28 jerige bedürftiges Kind. Ich hoffe das ich hilfreich war.Anlage Unterhalt.

Hallo Pabba57,

es gab mal eine kurze Zeit, in der man die Studienkosten absetzten konnte, wenn man während des Studiums selbst nichts verdient hatte. Das war das Ergebnis eines Urteils des BFH. Leider hat der Gesetzgeber daraufhin das EStG geändert. Nun geht man als Student wieder leer aus.

Für die Eltern bleibt bloß noch entweder
a) das Kindergeld (Alter des Kindes: 27 Jahre + Zeiten des Wehrdienstes) oder
b) Unterhalt für „bedürftige Personen“ nach § 33 EStG.
Hier ist ein Abzug von Lebenshaltungskosten bis zu 8.004 Euro jährlich möglich. Hier müssen Sie allerdings die finanziellen Zuweisungen nachweisen, wenn Ihr Sohn nicht mehr im gemeinsamen haushalt mit Ihnen lebt (was bei einer studienbedingten Abwesenheit trotzdem sein kann!!) D.h.: Wenn Ihr Sohn noch als Haushaltszugehörig gilt, brauchen Sie die finanziellen Unterstützungen nicht nachweisen. Diese gelten mit der Haushaltszugehörigkeit als erbracht.

Bei weiterem Info-Bedarf einfach noch mal melden.

Gruß
Ralf

die Kosten für das Zweitstudium kann das Kind als Werbungskosten ansetzen, falls keine Einkünfte vorliegen, so muss man den Verlust feststellen und mit zukünftigen Einkünften verrechnen.

In diesem Falle ist es sicherlich günstiger, wenn das Kind die gesamten Kosten selber zum Abzug bringt.

Kosten eines Zweitstudiums sind vorweggenommene Werbungskosten und können auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung des Studierenden geltend gemacht werden, jedoch nicht bei den Eltern. Die Eltern können aber Unterhaltsleistungen geltend machen, wenn für das Kind kein Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag besteht.

Hallo,

leider kann ich keine rechtssichere antwort geben.

Absetzen kann nur, wer den aufwand auch trägt.

Aus meiner sicht müsste der master-gang auch absetzbar sein, da er jobmöglichkeiten und einkommen später deutlich verbessern kann. Normalerweise akzeptiert der fiskus nur die steuerliche anrechnung des ersten studiengangs. Also sollte man bei problemen entsprechend verweisen - vielleicht liegen auch gerichtsurteile rechtskräftig vor.

mfg ignaz

hallo,
das absolvierte ba-studium ist nur dann relevant, wenn das mba-studium inhaltlich darauf aufbaut.
der msb muß einen direkten (späteren) bezug zum ausgeübten beruf haben, sonst erkennt das fa die kosten nicht an.
ob ein (steuerpflichtiger) job dafür aufgegeben wurde, ist irrelevant. das ist „persönliches einzelschicksal“.
fraglich ist, ob und unter welchen voraussetztungen eltern ein mba bezahlen und dies steuerlich berücksichtigen lassen können. die grenzen hierfür dürften sehr eng sein (altersgrenze, erstausbildung, die gezahlt wird etc.pp.).
am einfachsten klappt das, wenn der, der studiert, auch bezahlt. und damit steuerlich berücksichtigen kann (auch wenn aktuell kein einkommen vorhanden ist).

saludos, borito