Hallo
*abstraktion eingeschaltet*
mal angenommen Martin Mustermann betreibt nach seiner abschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker ein Gerwerbe welches künftig als Nebenverdienst für sein Studium (Fahrzeugtechnik) dienen soll.
Kann Herr Mustermann die Studiengebühren (ca 660€ SemesterBEITRAG) als Kosten über sein Gewerbe abschreiben? Beispielsweise als Fortbildungkosten? Sein Gewerbe befasst sich mit IT Dienstleistungen und Fahrzeugtechnik, wobei er sich bei letzteren über keine Probleme mit dem Gewerbeamt gewundert hat.
*ende*
schonmal Danke im vorraus
Gruß
Sebastian
Hallo,
in diesem hypothetischen Fall es genauso, wie in jedem anderen. Da gibt´s keine einzig richtige Antwort. Dazu müßte man schon den konkreten Fall beleuchten.
Aber nehmen wir mal den hypothetischen Fall.
Grundsätzlich wären solche Ausgaben für Gewerbetreibende absetzbar.
Fraglich ist eher, ob es möglich wäre, die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft zu machen. Günstig hierfür wäre möglicherweise, wenn das Gewerbe schon eine Weile liefe und dann das Studium begänne. Hilfreich wäre sicherlich auch, wenn das Studium gut zum Gewerbezweck passte.
Besonders hilfreich wäre es auf jeden Fall, wenn es eine Vorlesung zum Steuerrecht gäbe. Das würde Herrn Mustermann möglicherweise den ansonsten unumgänglichen (und leider kostenintensiven) Gang zu fachlicher Beratung ersparen.
MfG
P.S: Wieso wundert sich Herr Mustermann in einem hypothetischen Fall? 