Studiengebüren steuerlich geltend machen

Hallo liebe WWW-Gemeinde!

Ich habe letztens im TV durch Zufall eingeschaltet, als es um die Absetzbarkeit der Studiengebüren ging.

Es handelte sich genau um so einen „Fall“ wie bei mir vorliegend:

Ich 26 Jahre bekomme kein Kindergelt, aber vorraussichtlich Bafög. Seit diesem Jahr Studiere ich und zahle Studiengebühren.

In diesem Fernsehbeitrag ging es darum, dass ich die Studiengebühren „vormerken“ kann und diese dann im Anschluss an mein Studium (wenn ich dann endlich wieder Geld verdiene) geltend machen könnte. ??? Ich habe mich schon durch viele Forenbeiträge gelesen, aber noch nicht wirklich passende Informationen gefunden.

Vielen Dank für eure Mühen vorab!

Freundliche Grüße

Dinah

Hallo,

ich glaube man kann nur die Studiengebühren des Master Studiengangs geltend machen.

Mfg

Danke für deine Antwort, ich hoffe es zwar nicht :wink: aber es wäre ja besser als nichts!

MfG

Hallo Dinah,

das mit dem „vormerken“ bedeutet, wenn man die Studiengebühren bei den Werbungskosten anerkannt bekommt, können diese zu einem negativen Ergebnis führen, was man so lange vortragen könnte, bis man arbeitet und Steuern zahlt, denn erst dann kann man ja welche zurück bekommen. Aber dieser Praxis wurde 2004 durch ein Gerichtsurteil ein ein Riegel vorgeschoben, ab da dürfen die Studiengebühren nur noch als Sonderausgaben angesetzt werden. Als Sonderausgaben können sie das Einkommen aber nur bis 0 senken, der Rest verfällt, also man kann nicht negativ kommen und somit auch nichts vortragen in folgende Jahre. Neueres habe ich dazu noch nicht gehört.
Ausnahmen gäbe es nur, wenn man im Rahmen einer nichtselbständigen Arbeit eine Weiterbildung macht, also berufsbegleitend studiert oder ein Fernstudium neben der Arbeit macht, das fiele dann in die Werbungskosten.

Viele Grüße,
C.

Hallo Dinah,

es gibt zwei Wege Studiengebühren anzusetzen:

  1. Sonderausgaben
    => so will es meist das FA
    => Problem: Auswirkung nur, wenn Sie selbst oder Ihr
    Ehepartner steuerrelevantes Einkommen im
    laufenden Jahr erziehlt
  2. Werbungskosten (WK) / Betriebsausgaben (BA)
    => nach Meinung der Finanzverwaltung nur in sehr
    eingeschränkten Fällen möglich
    (v.a. Zweitausbildung)
    => Vorteil: WK / BA können zu negativen Einkünften
    führen, so dass Verluste entstehen können, die
    dann in der Zukunft mit dem erzielten Einkommen
    steueroptimal verrechnet werden können.

Was für Sie konkret in Frage kommt und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt ist wohl nicht über so ein Forum lösbar. Wende Dich doch an einen Steuerberater Deines Vertrauens. Im Zweifel hilft der Suchservice der Kammer www.bstbk.de

Ich selbst bin jetzt erst mal in Weihnachtsferien.

Allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in 2011!

Matthias Henneberger
www.henneberger-partner.de

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie vor dem Beginn Ihres Studiums bereits eine andere Ausbldung gemacht haben. Dann können Sie die Studiengebühren und andere Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen als Werbungskosten abziehen.

Ich rate Ihnen in diesem Zusammenhang mal Kontakt mit einem Lohnsteuerhilfeverein, oder Steuerberater aufzunehmen.

Hallo,

Soviel ich weiß können Sie die Studiengebühren jährlich bei der Steuer absetzen.Denn nach so vielen Jahren wie ein Studium dauern kann könnte man einiges wieder nicht mehr absetzen, da man nur 2-3 Jahre rückwirkend die Steuer machen kann.Es ändert sich auch alle Jahre irgendetwas z.B. höhe der Studiengebühren usw.Sie können auch noch viel mehr absetzen wie Bildungsmaterial,Laptop, Fahrten zum Studium und Heimreisen und falls Sie eine Wohnung-Zimmer brauchen kann man da auch einiges absetzen.
Das Bafög was Sie nach dem Studium zurückzahlen kann dann auch abgesetzt werden.
Hoffe es hilft ihnen etwas weiter.

Frohe Weihnachten

Gruß
monika61

Hallo,

die sind absetzbar als Ausbildungskosten

siehe: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

Hallo Dinah,

kenne mich leider in diesem Bereich nicht aus.
Sorry !!!

Mach doch einmal Urlaub im schönen Thüringen; komme auch aus Hessen und mir gefällt es hier sehr gut:

www.haus-sabine-direkt.de

Ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011.

Stefan Seidel

Hallo Stefan,
das mit den Studiumgebühren ist nicht so einfach. Handelt es sich um ein Studium ohne Beziehung zu einer nichtselbständigen Tätigkeit, dann sind es Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Studierst du neben deinem Beruf, als Aufbaustudium, dann sind es Werbungskosten.
Gruß

Hallo,

und erst einmal VIELEN DANK AN ALLE!!!

Also ich Studiere vollzeit :smile: also nicht neben dem Beruf. Es handelt sich aber um den zweiten Bildungsweg. Also ich habe bereits eine Ausbildung und schon 2 Jahre gearbeitet. Mein Studium steht auch nicht in Verbindung zu meinem alten Beruf.

Ich stelle fest, dass es ja nicht so leicht zu beantworten ist (habe im Steuerrecht auch nicht wirklich anderes erwartet). Da muss ich wohl den Weg zum Steuerberater auf mich nehmen!?

Liebe Grüße

Dinah

Hallo,

hierzu kann ich dir den Link empfehlen.

www.studilux.de

Mfg

Angela06

Tut mir Leid, da weiss ich nichts darueber. Hoffentlich erhaelst du von anderer Seite Hilfe.

Hallo
meiner Meinung nach könnte das so sein mit dem vormerken allerdings bekommst du eine eindeutige Antwort vom Finanzamt
LG Mausi123

Hallo.
wenn es sich nicht um die Erstausbildung handelt sind die Kosten Fortbildungs- und keine Ausbildungskosten.
Die Kosten sind als Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Liegen keine Einkünfte vor, so ergibt sich ein negativer Betrag der festgeschrieben wird und später mit positiven Einkünften verrechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen