Immer öfter werde ich gefragt, wie man das Studienguthaben rückwirkend
erhöhen kann.
Zum Beispiel durch rückwirkende Urlaubssemester oder Teilstudium wegen Arbeit.
Halt alles rückwirkend, um die Zahlungspflicht noch ein paar Semester bis zum Abschluss hinaus zu zögern.
Leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus.
Weiss hier jemand Rat und Hilfe?
Danke!
Grüße
Carolin
du solltest das auf den internet-seiten deiner hochschule bzw. im studentensekretariat erfahren.
wie es ungefähr geregelt sein könnte, kannst du hier erfahren: http://www.uni-giessen.de/stugug/StuGuG-Info-1a.pdf
Hi Carolin,
wobei du mit der rückwirkenden Erhöhung langsam Probleme bekommen könntest. Hier in Giessen hieß es zumindest, dass man nur bis zum 15.02 (letzter Sonntag) nachträglich Urlaubssemester, Teilzeitstudium etc. beantragen kann.
Jetzt kann man hier nur noch Einspruch erheben, wenn man falsch berechnet worden ist (z.B. durch Studiengangwechsel).
Einen Versuch ists aber trotzdem Wert, ich glaub die wissen grad eh nicht wo vorne und hinten ist 
lg
m.