ich habe eine Berufsausbildung schon hinter mir und studiere jetzt etwas, dass nicht auf der Ausbildung aufbaut (also Erststudium) und möchte meine Studienkosten für 2008 absetzen, weiß aber nicht, ob das überhaupt möglich ist. Für 2007 habe ich schon die Steuererklärung abgegeben. Für 2008 muss ich sie abgeben, da ich eine selbst. Nebentätigkeit habe. Habe auch schon in den Beiträgen nachgesehen, aber ich bin nicht sicher, wie es sich bei mir verhält. Hier mal die Eckdaten aufs Jahr gerechnet:
2 Minijobs: insgesamt für beide 3.000 €
selbständige Nebentätigkeit: 1.800 €
Studienkosten: ca. 2.000 €
Ist es überhaupt möglich, Studienkosten abzusetzen, wenn man keine Lohnsteuer (durch die Minijobs) zahlen muss? Kann man die Kosten als Verlustvor- oder rücktrag geltend machen?
Es läuft ja glaube ich noch ein Verfahren, ob die Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anzusehen sind. Deshalb würden mich beide Fälle interessieren - also, ob ich die Sachen absetzen kann.
Könnt ihr mir bitte helfen, FA hat schon gemahnt?!
Hallo Antigone,
leider kann ich Dir nicht wirklich helfen, obwohl ich auch nach der Ausbildung ein Studium durchgezogen habe.
Ich konnte jedoch nur einen gewissen Betrag in der gemeinsamen Steuererklärung mit meinem Mann absetzen.
Meiner Ansicht nach kannst Du aber Deine Kosten als Verlustvortrag auf Jahre verschieben, wo Du wieder steuerpflichtiges Einkommen hast.
Viel Glück!
Annelotte
Hallo,
in jedem Fall würde ich die Studienkosten angeben, denn sie minimieren dein zu versteuerndes Einkommen auch wenn du keine Steuer gezahlt hast. Du begründest somit , dass eine Nichtzahlung der Lohnsteuer gerechtfertigt ist. Usle 444
Hallo,
in jedem Fall würde ich die Studienkosten angeben, denn sie
minimieren dein zu versteuerndes Einkommen auch wenn du keine
Steuer gezahlt hast. Du begründest somit , dass eine
Nichtzahlung der Lohnsteuer gerechtfertigt ist. Usle 444
Hallo an alle,
vielen Dank für die hilfreichen Infos. Werde dann die Kosten sicherheitshalber absetzen.
VG Nadine
Puh, ich fürchte da kann ich keine sichere Antwort geben. Allerdings wüsste ich nicht wie Du etwas steuerlich absetzen willst wenn Du keine Steuern gezahlt hast.
Ausbildungskosten in/für einem/n neuen Beruf sind absetzbar, wenn dem Steuerschulden aus einem Einkommen gegenüber stehen (wenn zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist).
Verluste aus Studienjahren verjähren nicht.
Siehe Internetseite studienkosten.de
Sorry, habe die Anfrage gerade erst gesehen. Lohnsteuerhilfeverein kann da bestimmt zu einem günstigen Preis weiterhelfen. Ich kann es jedenfalls nicht. LG, hopser6
Sorry, habe die Anfrage gerade erst gesehen.
Lohnsteuerhilfeverein kann da bestimmt zu einem günstigen
Preis weiterhelfen. Ich kann es jedenfalls nicht. LG, hopser6
Hallo hopser6,
kein Problem, habe die Sache schon geklärt und erledigt.
Danke trotzdem und vg
Antigone1978