Studienkosten Ehefrau = Werbungskosten

Hallo,

ich hab mal folgende Frage:
geg: A (Arbeitnehmer, Student) und seine Frau B (Sebständig, Studentin)

Das FA lehnt beim ESt-bescheid 2006 die Aufwendungen für die Berufsausbildung der Ehefrau B als Werbungskosten des Ehemanns ab, da diese Aufwendungen nicht zum Erwerb, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit des Ehemanns A stehen.

Diese wurden aber (zusammen mit den Ausbildungskosten von A) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert, und zwar die Kosten für Semester- und Studiengebühren sowie Fahrten zur Ausbildungsstätte.

Ist das richtig so und wenn ja, wie können diese Ausbildungskosten (zur Sicherung des zukünftigen Erwerbs von B) steuerlich geltend gemacht werden??

thanxxx

Die Werbungskosten der Ehefrau haben nichts mit der Arbeitnehmertätigkeit des Ehemannes zu tun, dahingehend stimme ich mit der Auffassung des Finanzamts überein.

Gegebenenfalls sind die Studienkosten der Ehefrau Betriebsausgaben bei ihrer selbständigen Tätigkeit, kommt auf die Einzelumstände an.

Dass man die Studienkosten des Ehemannes und der Ehefrau zusammenwirft und als Sonderausgabe beim Ehemann ansetzt ist soweit auch nicht richtig, die Personen sind getrennt zu behandeln, jeder der Eheleute hat eigene Sonderausgaben, dies ist wichtig da der Sonderausgabenabzug auf 4000 pro Person beschränkt ist.

Gruß

Schwede

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