Hallo,
ich hab mal folgende Frage:
geg: A (Arbeitnehmer, Student) und seine Frau B (Sebständig, Studentin)
Das FA lehnt beim ESt-bescheid 2006 die Aufwendungen für die Berufsausbildung der Ehefrau B als Werbungskosten des Ehemanns ab, da diese Aufwendungen nicht zum Erwerb, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit des Ehemanns A stehen.
Diese wurden aber (zusammen mit den Ausbildungskosten von A) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert, und zwar die Kosten für Semester- und Studiengebühren sowie Fahrten zur Ausbildungsstätte.
Ist das richtig so und wenn ja, wie können diese Ausbildungskosten (zur Sicherung des zukünftigen Erwerbs von B) steuerlich geltend gemacht werden??
thanxxx