Studienkosten Fahrtkosten

Hallo zusammen…

Ich habe da eine Frage bezüglich einer BGH-Entscheidung Anfang des Jahres…

Hiernach soll eine Universität bzw. eine Bildungseinrichtung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte gelten und u. a. die Fahrtkosten in vollem Umfang (Hin- und Rückfahrt) steuerlich geltend gemacht werden können.

Ist eine nachträgliche Korrektur aufgrund dieser Entscheidung für zurückliegende Jahre möglich, wenn jährlich eine Steuererklärung BEREITS GEMACHT wurde?

Nach der BGH-Entscheidung aus diesem Jahr wären Werbungskosten somit deutlich höher anzusetzen.

Ich konnte dazu leider bisher im Netz nix finden oder bin einfach blind… Danke für Eure Hilfe…

Jo

Wenn die Bescheide schon rechtskräftig sind, kann man die natürlich nicht mehr ändern…

Gruß
Granini