Hallo zusammen…
Ich habe da eine Frage bezüglich einer BGH-Entscheidung Anfang des Jahres…
Hiernach soll eine Universität bzw. eine Bildungseinrichtung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte gelten und u. a. die Fahrtkosten in vollem Umfang (Hin- und Rückfahrt) steuerlich geltend gemacht werden können.
Ist eine nachträgliche Korrektur aufgrund dieser Entscheidung für zurückliegende Jahre möglich, wenn jährlich eine Steuererklärung BEREITS GEMACHT wurde?
Nach der BGH-Entscheidung aus diesem Jahr wären Werbungskosten somit deutlich höher anzusetzen.
Ich konnte dazu leider bisher im Netz nix finden oder bin einfach blind… Danke für Eure Hilfe…
Jo