Darf im Rahmen einer ausländischen, aber noch zum europäischen Raum gehörend, Promotion im Zusammenhang mit den Studiengebühren das Finanzamt diese Gebühren auf 2 Jahre verteilen, oder können diese sofort für das Jahr der Zahlung steuerlich auf die Einkünfte aus
nicht selbständiger Arbeit zu 100% mindernd geltend gemacht werden ?
Tut mir leid, bin kein Steuerexperte!
Hallo,
da kann ich Dir leider keine Antwort geben.
Gruß Ina