Darf im Rahmen einer ausländischen, aber noch zum europäischen Raum gehörend, Promotion im Zusammenhang mit den Studiengebühren das Finanzamt diese Gebühren auf 2 Jahre verteilen, oder können diese sofort für das Jahr der Zahlung steuerlich auf die Einkünfte aus
nicht selbständiger Arbeit zu 100% mindernd geltend gemacht werden ?
Hi,
Für Werbungskosten gilt das Abflussprinzip nach § 11 Einkommensteuergesetz. Also Abzug so wie gezahlt.
Schöne Grüße
C.