Hallo,
habe gerade mit dem neuen Urteil zum Thema Studienkosten absetzen zu kämpfen & hoffe es kann mir jemand helfen. Ich hatte mein Studium 2007 begonnen & dafür einen Kredit aufgenommen. Das Studium habe ich 2010 abgeschlossen. Während des Studiums habe ich Steuererklärungen abgegeben aber die Studienkosten nicht aufgeführt, weil das Urteil zu diesem Zeitpunkt noch nicht Thema war & ich keine Ahnung hatte. Ich bin nun seit 2 Jahren berufstätig. Kann ich denn die Studienkosten nachträglich als Werbungskosten geltend machen? Wenn ja wie gehe ich vor,was muss ich einreichen? Kann ich beispielsweise den Verlustvortrag rückwirkend einreichen?
Habe für dieses Jahr natürlich eine Steurerklärung abgegeben, wo ich die Studiengebühren als Sonderausgabe geltend machen wollte. Steuerbescheid kam & Finanzamt sagt es können lediglich die Zinsen der Tilgung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, aber doch nur im Entstehungsjahr, oder?
Reicht dann hier ein Antrag auf schlichte Änderung?
Für Hilfe, wäre ich sehr dankbar.