Hallo zusammen!
Ein Student zahlt bei einer privaten Hochschule monatlich mehrere hundert Euro Studienkosten. Da keine Einnahmen existieren, macht er momentan keine Steuer. Ist es ihm möglich, diese Studienkosten schon während des Studiums vorzutragen, um sie bei dem späteren Berufseintritt abzusetzen? Wenn ja, nur in dem direkten Jahr vor Berufseintritt, oder schon davor?
Vielen Dank für Antworten!
Florian
möglich, diese Studienkosten schon während des Studiums
Wenn es sich um die Erstausbildung handelt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Studiengebühren nicht möglich.
ein Vortrag ist nur möglich, wenn sogenannte vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Nach der jetzigen Rechtssprechung ist das nur im Fall eines Zweitstudiums möglich. Beim Erststudium können die Studienkosten nur als Sonderausgaben bis max 4000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Sonderausgaben können aber nicht vorgetragen werden. Aber beim Erststudium ist die Sache mit den Werbungskosten noch nicht ganz vom Tisch. Es gab schon mehrere Klagen, und ich glaube der BFH muss jetzt entscheiden