Servus,
Habe ich das richtig verstanden, wenn ich davon ausgehe, dass
die Kosten für die Erstausbildung von niemandem (weder von den
Eltern noch vom Studenten) von der Steuer abgesetzt werden
können?
Nein - die Kosten des Studiums als Erstausbildung können durch den Studenten selbst bis zu einem Betrag von 6.000 € p.a. als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das ist für Werkstudenten eine erhebliche Erleichterung.
Bei den Eltern spielt das Thema Ausbildungsfreibetrag eine Rolle.
Und was könnte denn von der Steuer abgesetzt werden? Eine
Zweitausbildung? Eine Fortbildung? Das Masterstudium?
Erstausbildung >> Sonderausgaben
Fortbildung >> Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
Das selbe Studium der Agrarwissenschaften ist für einen gelernten Landwirt Fortbildung und seine Kosten damit Werbungskosten/Betriebsausgaben, während es für einen Abiturienten ohne Berufsausbildung Erstausbildung ist, so dass seine Kosten Sonderausgaben sind.
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Was müsste man denn machen, um einen vortragsfähigen Verlust
entstehen zu lassen?
Für das entsprechende Jahr eine ESt-Erklärung abgeben und, falls mit einer besseren Auswirkung in der Zukunft gerechnet wird, Beschränkung des Verlustrücktrags beantragen. Dann wird der vortragsfähige Verlust festgestellt.
aber wenn jemand nach dem Studium als Arbeitnehmer sein Geld verdient, irgendwie nicht.
Auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können negativ sein. In beiden Fällen werden allerdings zuerst allfällige Einkünfte auf Null runter gerechnet, bevor dann ggf. noch vorhandene überschießende Betriebsausgaben oder Werbungskosten rück- und vortragsfähig sind.
Schöne Grüße
MM