Ein Student muss für sein letztes Semester eine KfW-Kredit in Anspruch nehmen, welcher über das BaföG-Amt gezahlt wird. Er macht sich nach dem Studium mit dem erzielten Abschluss selbständig. Ein halbes Jahr später beginnt die Tilgung. Kann er wohl diese Tilgungsraten als Betriebsausgabe geltend machen? Die Aufnahme des Kredites diente ja nicht direkt zur Begleichung der Betriebsausgaben, wie es beispielsweise bei dem KfW-Startgeld der Fall ist.
Besten Gruß