Ein Student muss für sein letztes Semester eine KfW-Kredit in Anspruch nehmen, welcher über das BaföG-Amt gezahlt wird. Er macht sich nach dem Studium mit dem erzielten Abschluss selbständig. Ein halbes Jahr später beginnt die Tilgung. Kann er wohl diese Tilgungsraten als Betriebsausgabe geltend machen? Die Aufnahme des Kredites diente ja nicht direkt zur Begleichung der Betriebsausgaben, wie es beispielsweise bei dem KfW-Startgeld der Fall ist.
Nein, da es ein Darlehen nach §18c BAföG ist, wird vermutlich nichts versteuert.
Der Kredit wurde für 6 Monate in Höhe des elterunabhängigen BaföGs gezahlt.
Hallo, mal eine andere (ähnliche Frage). Was ist, wenn der Studienkredit bei der Deutschen Bank aufgenommen worden ist. Kann man die Zinsen nicht später als WK absetzen? BaFöG oder ein Kredit von der KfW konnte nicht aufgenommen werden.