Hi,
ich hätte da mal eine Frage:
Da ich vorhabe mein Studienfach zu wechseln, steht mir kein Bafög mehr zu.
Ich bin auf der Suche nach einem Job- aber diese gestaltet sich schwierig, wenn nicht sogar aussichtslos.
Dementsprechend werde ich wohl auf den kfw-Studienkredit zurückgreifen müssen.
Meine Frage- wenn sich nun doch eine Jobmöglichkeit auftut, sagen wir 2 Monate nachdem ich bereits von den Kreditsummen gelebt habe, würde sich dieser dann kündigen oder aussetzen lassen?
Oder ist dies nur nach den angegebenen 6 Monaten Mindestauszahlung möglich?
Welche Folgen hätte das dann für mich- wenn ich, sagen wir, eine monatliche Kreditsumme von 600€ erhalte und für 600€ arbeiten gehe?
Wird mir das Kindergeld gestrichen … oder zählt die Kreditsumme nicht als Einkommen?
Muss ich Steuern zahlen- oder wird nur jeweils das Jobeinkommen zur jährlichen Steuerfreiheitsgrenze von ca. 8000€ gezählt?
Vielen Dank für eine eventuelle Antwort. 
Meine Frage- wenn sich nun doch eine Jobmöglichkeit auftut,
sagen wir 2 Monate nachdem ich bereits von den Kreditsummen
gelebt habe, würde sich dieser dann kündigen oder aussetzen
lassen?
Oder ist dies nur nach den angegebenen 6 Monaten
Mindestauszahlung möglich?
Hallo, deine Mail istleider verloren gegangen, deshalb muss ich dir hier antworten: Ja, beim KfW kannst du nur alle 6 Monate was ändern
Welche Folgen hätte das dann für mich- wenn ich, sagen wir,
eine monatliche Kreditsumme von 600€ erhalte und für 600€
arbeiten gehe?
Wird mir das Kindergeld gestrichen … oder zählt die
Kreditsumme nicht als Einkommen?
Muss ich Steuern zahlen- oder wird nur jeweils das
Jobeinkommen zur jährlichen Steuerfreiheitsgrenze von ca.
8000€ gezählt?
Hier kann ich dir leider nicht helfen, aber da solltest du evtl. mal bei der kfw direkt fragen, die sollten das wissen 
LG Backs
Huhu,
Welche Folgen hätte das dann für mich- wenn ich, sagen wir, eine monatliche Kreditsumme von 600€ erhalte und für 600€ arbeiten gehe?
Dann hast Du jeden Monat €600 mehr Vermögen. Der Kredit muss ja in voller Höhe zurückgezahlt werden, oder? D.h. Dein Nettovermögen steigert sich nicht durch einen Kredit - evtl. sinkt es „dank“ Zinsen sogar.
Wird mir das Kindergeld gestrichen … oder zählt die Kreditsumme nicht als Einkommen?
Kredite zählen normal nicht als positives Einkommen, Du kannst sogar im Gegenteil die Zinslast steuerlich als Einkommensminderung geltend machen. In gewissen Fällen kannst Du sogar eine Kreditaufnahme als Sonderbelastung geltend machen.
Wenn der Fiskus schon so rechnet, würde ich mal davon ausgehen, dass das anderswo auch so ist.
Außerdem dachte ich, das Kindergeld kriegen Deine Eltern und verwalten es für Dich - oder hast Du eigene Kinder?
Muss ich Steuern zahlen- oder wird nur jeweils das Jobeinkommen zur jährlichen Steuerfreiheitsgrenze von ca. 8000€ gezählt?
Der Kredit zählt dann nicht als Einkommen, wenn er 1:1 zurückgezahlt werden muss - da Dein Nettovermögen ja nicht steigt.
Nun kann es natürlich sein, dass er Dir jetzt angerechnet wird, was dann wieder bedeuten würde, Du kannst später die Rückzahlung steuerlich in entsprechender Höhe absetzen. Solltest Du aber jetzt klären und nicht abwarten.
Das ist allerdings nur meine Erfahrung, und meine Erfahrung ersetzt nicht kompetente Beratung durch einen Fachmann ^^
Gruss,
Michael