Hallo,
ich erbitte einen Rat für folgenden Fall: Es erfolgt eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit Doppelqualifikation (parallel Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mit recht guten Noten. Zum Sommer erfolgte eine Bewerbung zum Studium Sozialversicherung B.A. (der Bachelor-Studiengang dauert 3 Jahre und ist in 21 Monate Theorie und 15 Monate Praxis gegliedert)bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Bewerbung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass schon eine Ausbildung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgte und deshalb eine Berücksichtigung nicht erfolgen könne.
Davon abgesehen davon, dass dies natürlich Bildungspolitisch völliger Unsinn ist, besteht die Frage, ob man hiergegen auch rechtlich vorgehen kann (ggf. Antidiskreminierungsgesetz)?
Kann jemnand einen guten Fachanwalt in Berlin empfehlen?
es ist richtig, dass man keine zwei „ähnlichen“ Ausbildungen bei einem Träger bzw. Firma absolvieren kann, aber in wie weit handelt es sich bei dir um eine Zusatz-Qualifikation, damit um eine Weiterbildung? Ich glaube kaum, dass du mit dem Antidiskriminierungsgesetz weiter kommst. Leider bin ich aber auch nicht gesetztesfest in deiner Angelegenheit.
kann kein Merkmal von verbotenen Benachteiligungsgründen aus dem AGG erkennen. Dieses schützt nur vor Benachteiligung bei folgenden Merkmalen:
-Alter
-Geschlecht
-Religion oder Weltanschauung
-Rasse oder ethnischer Herkunft
-Behinderung
-Sexueller Identität
Ein Ablehnungsschreiben müsste eigentlich keinerlei Begründung enthalten. Vor einer sachlich unsinnigen Ablehnung ist man nicht geschützt, außer man wird aus den obigen Merkmalen abgelehnt.
Ich würde mir den Anwalt sparen, denn im arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz muss jede Partei ihre eigenen Kosten des Rechtsstreites entrichten, egal ob Sie gewinnt oder verliert. (außer man ist Rechtsschutz versichert)
Hallo,
verstehe nicht wo du da einen Verstoß gegen das AGG siehst?
Zur Klärung der Angelegenheit solltest du vielleicht mit der verantwortlichen Person bzw. Instanz der DRB reden, ansonsten sehe ich für dich keine Lücke im System!
Vielleicht hat da noch jemand anders eine Idee!
Viel Glück