Studienplatz trotz abgelaufener Bewerbungsfrist?

Bei der Bewerbung um ein Studienplatz gibt es in der Regel Bewerbungsfristen, die von den jeweiligen Universitäten festgelegt werden, vorausgesetzt es handelt sich um ein Verfahren, das von der Uni gemanagt wird und nicht von der ZVS.

Ist es richtig, dass trotz solcher Bewerbungsfristen eine Zulassung zum Studium auch dann erfolgen kann, wenn die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist?
Unter welchen Umständen könnte eine Zulassung trotz abgelaufener Frist erfolgen und welche rechtliche Annahme steckt dahinter bzw. welche rechtliche Begründung gibt es dafür?

Hallo!

Es gibt doch in manchen Fällen eine Nachfrist. Vielleicht ja auch in Ihrem Fall! Dies sollte aber auf der Homepage der jeweiligen Universität vermerkt sein.

Lg