Hallo,
ich habe eine Frage zum Antwortschreiben einer Universität zum meinem „Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der Festgesetzten Aufnahmekapazität“.
Bisher habe ich an die Hochschule den Antrag, sowie an das uuständige Verwaltungsgericht den „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ geschickt.
Nun schreibt mir die Universität Regensburg, dass es keine Verschwiegenen Studienplätze gäbe. Meine Frage ist: Habe ich mit dem Schreiben an das Gericht damit den Widerspruch schon abgedeckt und warte nun einfach weiter ab, oder muss ich jetzt das Gericht mit einem weiteren schreiben erst „aktivieren“?
Zudem steht in dem Brief, ich könne mich aber zum Losverfahren INNERHALB der Kapazität bewerben. Wenn ich das täte, eliminiere ich damit meinen außerkapazitären Antrag, oder eröffnet mir das einfach eine weitere „Gewinnchance“ auf einen Studienplatz ohne weitere Folgen für die Klage.
Viele Grüße und ich hoffe Sie können mir helfen!
Philipp