Hallo liebe Experten,
ist es prinzipiell möglich, neben dem Studium einen 400€-Job
zu haben und ein Kleingewerbe (Umsatzsteuerbefreit)
anzumelden?
Sehe ich das richtig, dass Kindergeld grundsätzlich nur bis
7680 € VERDIENST (Netto) pro Jahr gezahlt wird?
Und man auch bis zu ebendiesem Betrag steuerfrei ist, egal wie
man auf die Summe kommt?
Hallo,
prinzipiell ist es natürlich möglich, neben dem Studium einen Nebenjob, sowie eine Selbstständigkeit zu betreiben. Zwecks Kindergeldzahlung kann der Blick in die PDF-Tabelle am Ende des Artikels unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-haben-sich-… weiterhelfen. Die Grundfreibeträge, bei denen man steuerfrei bleibt, liegen etwas höher, das kann ebenfalls der Tabelle entnommen werden.
Da man ja ab > 400€/Monat nicht mehr familienversichert ist:
Benötigt man eine spezielle Krankenversicherung (wegen
Kleingewerbe) oder reicht eine „normale“ im Regelfall aus?
Und noch eine sehr spezielle Frage: Wenn man bei dem 400€-Job
auf die 19.4% Rentenbeitrag aufstockt, ist man trotz
Kleingewerbe Riesterberechtigt?
Eine spezielle Krankenversicherung ist nicht nötig, es gibt aber für Studenten oftmals besonders günstige Angebote. Hier lohnt es sich, einmal Rücksprache mit den Versicherern zu halten, ob diese vergünstigten Tarife auch bei einem Nebengewerbe gelten. Die Riesterförderung wird immer gezahlt, wenn man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Wer beim 400-Euro-Job also die Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann auch die Förderung in Anspruch nehmen.