Ist es möglich ( vom Gesetzgeber aus, und aus privater Sicht sowie aus sicht der Bank)
in Österreich mit Kreditschulden studieren zu gehen?
Kann man dann zB. die Raten neu verhandeln?
Kann man die Raten einfach weiterhin einzahlen, ohne der Bank bescheid zu geben`?
Kann das ein NEIN für das geplante Studium bedeuten?
Ich spreche von einem kleinen Privatkredit ~~ 10k E
Antwort:
Es gibt wenige Themen bei denen ich nicht fit bin.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich kann nur Stellung nehmen zum Teil „…aus Sicht der Bank“.
Hier hilft das Gespräch mit der Bank, dann wissen Sie, was die will.
Wenn Sie für die Bank ein -nach Studium- interessanter Kunden werden könnten, dürfte sich viel machen lassen.
Du kannst Dir den Vertrag ja mal ansehen - vermutlich ist eine Ratenreduzierung nicht eingeplant. Das würde bedeuten: neu abschließen und den alten Kredit ablösen - oder mit anderen Worten: teuer !
Der Bank ist relativ wurscht wo und was Du studierst solange Du Deine Raten zahlst. Also studiere einfach und lass den Kredit so weiterlaufen wie er ist.
der Gesetzgeber interessiert sich für diese privaten Dinge nicht. Natürlich kannst du auch mit Schulden im Ausland studieren.
Aus Sicht der Bank kannst du dich aufhalten und studieren wo du willst, solange die Kreditraten bezahlt werden. Ein Gläubiger hat kein Recht, deinen Aufenthalt zu bestimmen.
Sollte die Kreditrate für dich zu hoch sein, kannst du natürlich bei der Bank um eine Reduzierung nachfragen. Aber es gibt eine Untergrenze. Wenn die unterschritten wird, kann die Bank nein sagen. Wenn du dann die Rate nicht zahlst, kann die Bank, bzw. wird die Bank, den Kredit aufkündigen und die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren feststellen lassen. Zuerst ergeht ein gerichtlicher Mahnbescheid, dann ein Vollstreckungsbescheid. Der ergeht auch dann, wenn deine aktuelle Adresse nicht bekannt ist (durch öffentliche Zustellung). Mit dem Vollstreckungsbescheid kann Pfändungszugriff auf dein pfändbares Einkommen und Vermögen genommen werden. Wenn du allerdings im Ausland bist (Österreich) muss der deutsche Gläubiger einen europäischen Vollstreckungstitel gegen dich erwirken, denn ein deutscher Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) gilt nicht in Österreich. Dann kann dein Einkommen gemäß österreichischer Pfändungstabelle gepfändet werden. Wie die aussieht, weiß ich nicht. In Deutschland gilt seit dem 1.7.2011 die Grenze von 1.028,99 Euro. Ich kann mir nicht denken, dass diese Grenze in Österreich so anders ist. Das kann man aber in jeder Schuldnerberatungsstelle in AUS nachfragen.
Eine Forderung, die tituliert ist (Vollstreckungsbescheid) verjährt in D in 30 Jahren. Wenn du also wieder in D bist, kann man dich mindestens 30 Jahre mit Pfändungsmaßnahmen behelligen.
Viele Grüße
Micha