Hallo parish,
der Gesetzgeber interessiert sich für diese privaten Dinge nicht. Natürlich kannst du auch mit Schulden im Ausland studieren.
Aus Sicht der Bank kannst du dich aufhalten und studieren wo du willst, solange die Kreditraten bezahlt werden. Ein Gläubiger hat kein Recht, deinen Aufenthalt zu bestimmen.
Sollte die Kreditrate für dich zu hoch sein, kannst du natürlich bei der Bank um eine Reduzierung nachfragen. Aber es gibt eine Untergrenze. Wenn die unterschritten wird, kann die Bank nein sagen. Wenn du dann die Rate nicht zahlst, kann die Bank, bzw. wird die Bank, den Kredit aufkündigen und die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren feststellen lassen. Zuerst ergeht ein gerichtlicher Mahnbescheid, dann ein Vollstreckungsbescheid. Der ergeht auch dann, wenn deine aktuelle Adresse nicht bekannt ist (durch öffentliche Zustellung). Mit dem Vollstreckungsbescheid kann Pfändungszugriff auf dein pfändbares Einkommen und Vermögen genommen werden. Wenn du allerdings im Ausland bist (Österreich) muss der deutsche Gläubiger einen europäischen Vollstreckungstitel gegen dich erwirken, denn ein deutscher Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) gilt nicht in Österreich. Dann kann dein Einkommen gemäß österreichischer Pfändungstabelle gepfändet werden. Wie die aussieht, weiß ich nicht. In Deutschland gilt seit dem 1.7.2011 die Grenze von 1.028,99 Euro. Ich kann mir nicht denken, dass diese Grenze in Österreich so anders ist. Das kann man aber in jeder Schuldnerberatungsstelle in AUS nachfragen.
Eine Forderung, die tituliert ist (Vollstreckungsbescheid) verjährt in D in 30 Jahren. Wenn du also wieder in D bist, kann man dich mindestens 30 Jahre mit Pfändungsmaßnahmen behelligen.
Viele Grüße
Micha