Hallo! Ich hätte eine Frage was die Zulassung für das Studieren an der Fachhochschule betrifft. Ich 29, verheiratet, 2 Kinder habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife,gleich danach kam der erste Nachwuchs. Vor einiger Zeit habe ich gehört, dass die Betreuungszeiten für die Kinder angerechnet werden (5 Jahre) und man damit um das abzuleistende Praktikum von einem Jahr herum kommt, bzw. eine abgeschlossene Berufusausbildung. Stimmt das? Hat jemand was davon schon mal gehört? Ich komme übrigens aus Niedersachsen.
Vielen Dank im Vorraus.Maja
Hallo auch!
Ich hätte eine Frage was die Zulassung für das
Studieren an der Fachhochschule betrifft. Ich 29, verheiratet,
2 Kinder habe den schulischen Teil der
Fachhochschulreife,gleich danach kam der erste Nachwuchs. Vor
einiger Zeit habe ich gehört, dass die Betreuungszeiten für
die Kinder angerechnet werden (5 Jahre) und man damit um das
abzuleistende Praktikum von einem Jahr herum kommt, bzw. eine
abgeschlossene Berufusausbildung. Stimmt das? Hat jemand was
davon schon mal gehört? Ich komme übrigens aus Niedersachsen.
Vielen Dank im Vorraus.Maja
Es kommt doch wahrscheinlich auch ein wenig auf die Fachrichtung an.
Wieso frägst Du nicht in der FH nach?
Grüße Karamell
Hallo Maja,
ich würde mich an die
Landesschulbehörde Niedersachsen
Abteilung Osnabrück
Mühleneschweg 8
Postfach 3569
49025 Osnabrück
Tel.: 0541/314285 oder -289 (Frau Heidemann)
wenden.
Quelle: http://www.wiso.fh-osnabrueck.de/9487.html
Allerdings denke ich nicht, dass die Erziehungszeit angerechnet wird.
Gruß
Tato