In Deutschland gibt’s doch eine lustige Regelung mit den Prüfungsverfahren zum Ingenieur. Hat man’s einmal versaut darf man nicht nochmal ran. Richtig ?
Was ist wenn man’s an einer Uni versemmelt hat und dann auf eine FH wechseln möchte ? Geht das ?
Bei der Immatrikulation…
muss man für gewöhnlich eine eidesstattliche Erklärung ablegen, noch nicht im betreffenden oder in einem verwandten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingechrieben gewesen zu sein und eine Prüfung endgültig nicht bestanden zu haben.
Insofern wird nicht zwischen FH und Uni unterschieden, wie ich das sehe…
doch, was ich so gehört habe, wird zwischen FH und Uni unterschieden. Hab jetzt aber leider grad keine Quelle da… Aber sonst frag doch mal direkt dort nach, wo du dich immatrikulieren willst.
Was ist wenn man’s an einer Uni versemmelt hat und dann auf
eine FH wechseln möchte ? Geht das ?
das ging zumindestens vor etwa 20 Jahren.
An einer mir bekannten Hochschule war die Abschußquote in E-Technik und Maschinenbau bis zum Vordiplopm fast 80 %.
Die Abgeschossenen haben sich dann häufig an einer FH eingeschrieben.
In Deutschland gibt’s doch eine lustige Regelung mit den
Prüfungsverfahren zum Ingenieur. Hat man’s einmal versaut darf
man nicht nochmal ran. Richtig ?
Wenn du meinst, dass du eine Prüfung endgültig (keine weiteren Versuche möglich) nicht bestanden hast, meinst, dann ja.
Was ist wenn man’s an einer Uni versemmelt hat und dann auf
eine FH wechseln möchte ? Geht das ?
das ging zumindestens vor etwa 20 Jahren.
An einer mir bekannten Hochschule war die Abschußquote in
E-Technik und Maschinenbau bis zum Vordiplopm fast 80 %.
Die Abgeschossenen haben sich dann häufig an einer FH
eingeschrieben.
Bist du dir sicher, dass diejenigen es bis zur letztmöglichen Prüfung probiert haben ? Wenn man nämlich nach 2 von drei möglichen Fehlversuchen abbricht, hat man eine Prüfung noch nicht endgültig nicht bestanden. Somit wird man nicht aus Leistungsgründen geext und der Studiengang bleibt Dir weiterhin offen. Ich kenne Fälle, die die unterschiedlichen Anforderungen der Unis ausgenutzt haben, um so ihr Hassfach zu umgehen (Vordiplom in X, weil da Y nicht Pflkicht war, Diplom in Y, weil Spezialisierung Z gab.).
Wenn man nämlich nach 2 von drei
möglichen Fehlversuchen abbricht,…
In welcher Welt lebst Du?
Es gibt vierlorts eine Prüfung + eine Wiederholung, dann ist Schluß.
Die 2. Wiederholung ist bspw. an einigen Unis, die ich kenne (inkl. die an der ich studiere) reines Wohlwollen.
Es gibt Fakultäten, die verweigern dann einfach eine 2. Wiederholung (bspw. in ihren angebotenen Nebenfächern fast immer, und selbst in wichtigen Pflichtfächern im Hauptstudium).
Da guckt man dann in die Röhre.
Ich habe jetzt erst vor wenigen Tagen einen Kerl getroffen, der darf sich aus dem 7. Semester verabschieden, weil er von einem halben Dutzend schwerer Prüfungen eine nicht bestanden hat (auch im Nachgang nicht). 2. Wiederholung abgelehnt —> nach 7 Semestern am Arsch. Fängt jetzt ein neues Fach an.
Ein paar Worte muss ich aber sagen!
Möglicherweise ist ja so, dass man sich in einer Uni nicht mehr einschreiben darf, wenn man an einer Uni oder FH durchgefallen ist, man sich jedoch noch an der FH einschreiben darf, wenn man an der Uni durchgefallen ist.
Ich habe noch zwei Immatrikulationspapiere…
Ich zitiere mal beide:
Antrag auf Einschreibung, Uni Tübingen:
„Ich erkläre, dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, noch keine (Teil-)Prüfung endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren habe.“
Antrag auf Einschreibung, Uni Ulm:
„Ich erkläre, dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden oder aus anderen Gründen den Prüfungsanspruch bzw. die Zulassung zu diesem Studiengang verloren habe.“
Möglicherweise sind ja Diplom-BWL (Uni) und Diplom-BWL (FH) zwei verschiedene Studiengänge???
Aber ich habe mir das sicher nicht aus den Fingern gesogen! Und was ich geschrieben habe, das habe ich auch schon mal vorher gelesen. Vielleicht wird ja differenziert…
Wenn man nämlich nach 2 von drei
möglichen Fehlversuchen abbricht,…
In welcher Welt lebst Du?
Hochschulrecht ist Ländersache und jede Uni hat ihre eigenen Prüfungsordnungen. Die sächsichen (ostdeutschen) scheinen m.E. strenger zu sein als die korespondierenden westdeutschen. Übrigens habe ich Erfolgreich in Dresden studiert. any question ?
Es gibt vierlorts eine Prüfung + eine Wiederholung, dann ist
Schluß.
war an meinem Studienort in meinen Studiengan genauso.
Man beachte aber, dass nicht jede Klausur zwingend eine Prüfung lt. PrüfO ist, so dass es hier und da auch Abweichungen gibt.
Die 2. Wiederholung ist bspw. an einigen Unis, die ich kenne
(inkl. die an der ich studiere) reines Wohlwollen.
jein, man sollte schon gute gründe für haben, hab allerdings bisher noch nicht von willkürlichen Zulassungen/Ablehnungen gehört.
Ich kenn halt Leute, die nach 2 Klausuren (also 1.W) gemerkt haben, dass wird nix und sich dann vom Acker gemacht haben. Da die Klausur nur in die Vornote (inkl. Praktikum und mündl. Gespräch bem Prof) eingeflossen wäre, wurde er nicht zwangsgeext…