Studieren neben dem normalen Job

Hallo,

ich habe ein normales Angestelltenverhältnis und möchte nebenbei ein (Zweit-)Studium beginnen. Sind hier irgendwelche Regeln zu beachten? Muß ich der Hochschule mein reguläres Einkommen angeben? =höhere Studiengebühren - oder sind diese ausschließlich von der Höhe der Semester abhängig?
Ich denke Krankenkasse und Finanzamt ist dies egal, da sie ja regulär vom Arbeitgeber die Beträge abgeführt bekommen (und nicht die Studentenbeiträge)
Muß ich ggf. meinem Arbeitgeber Bescheid geben - auch wenn es natürlich nicht in die Arbeitszeit fällt?

Danke für eure Beitraege + Gruß,

Michael

Hallo,

Hi!

ich habe ein normales Angestelltenverhältnis und möchte
nebenbei ein (Zweit-)Studium beginnen.

Sind hier irgendwelche

Regeln zu beachten?

Nur die der jeweiligen FH

Muß ich der Hochschule mein reguläres

Einkommen angeben? =höhere Studiengebühren - oder sind diese
ausschließlich von der Höhe der Semester abhängig?

musst Du nicht. Gebuehren sind fuer alle gleich, Gebuehrenveraenderungen nach der Regelstudienzeit sind auch wieder fuer alle gleich

Ich denke Krankenkasse und Finanzamt ist dies egal, da sie ja
regulär vom Arbeitgeber die Beträge abgeführt bekommen (und
nicht die Studentenbeiträge)

richtig, das ist der FH egal

Muß ich ggf. meinem Arbeitgeber Bescheid geben - auch wenn es
natürlich nicht in die Arbeitszeit fällt?

Kein MUSS, aber Du solltest. Ueberschneiden sich Klausurtermine, Repetitorium oder Sonderveranstaltungen der FH mit der Arbeitszeit musst Du immer Urlaub nehmen, Dich rausreden oder oder…
Hab noch keinen Arbeitgeber gesehen, der was gegen Fortbildung hat.
Kannst Du durch ein Schreiben Deines Arbeitgebers nachweisen, dass das Studium zur Erhaltung Deines Jobs erforderlich ist, kannst Du die kompletten FH-Gebuehren als Werbungskosten absetzen.
Studierst Du fachfremd, also was anderes als Du beruflich machst, musst Du Dir das selber ausdenken, ob Du Deinem Chef was sagst oder nicht. Enthaelt Dein Vertrag eine Klausel, dass Du jede Nebenbeschaeftigung angeben musst? Dann musst Du das natuerlich auch tun.
Bei Fragen melde Dich.
unter www.fom.de findest Du so eine FH fuer berufsbegleitende Studien. evt gibt es da ja auch Hilfe / Ansprechpartner…

Gruss,
Martin

Danke für eure Beitraege + Gruß,

Michael

Hallo,

Ich denke Krankenkasse und Finanzamt ist dies egal, da sie ja
regulär vom Arbeitgeber die Beträge abgeführt bekommen (und
nicht die Studentenbeiträge)

richtig, das ist der FH egal

Finanzamt ist das auch wurscht, die Hochschule verlangt nur (bei unter 30jährigen) einen Nachweis über eigene Krankenversicherung meines Wissens.
cu
Seven

Geht nicht.

FH geht nicht, weil dort ein Stundenplan angelegt ist, der an sich schon Vollzeit ist. UNI: Normalerweise ohne große Aussicht auf Erfolg.

Einzige Möglichkeit: Abendschulen (Zum Beispiel die BAW in München) Diese sind teuer aber bringen was.

Fernstudium: teuer, kaum anerkannt, bringt fast nix.

gruß

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Hallo Michael,

ich habe ein normales Angestelltenverhältnis und möchte
nebenbei ein (Zweit-)Studium beginnen.

entgegen der lapidaren Äußerungen des unmittelbaren Vorschreibers geht das natürlich schon.

Sind hier irgendwelche
Regeln zu beachten? Muß ich der Hochschule mein reguläres
Einkommen angeben? =höhere Studiengebühren - oder sind diese
ausschließlich von der Höhe der Semester abhängig?

Im Zweifelsfall: Such doch mal im Archiv von „Universität und Schule“, dort wurde das Thema öfter abgehandelt, oder frage dort noch mal nach.

Gruß, Karin