Studieren ohne Abi

Hallo Experten!

Meine Freundin (24) arbeitet zur Zeit in einem Vollzeitjob, hätte jedoch auch die Möglichkeit dort eine Halbtagesstelle anzunehmen.

Sie würde unheimlich gerne studieren, hat aber kein Abi. Sie hat sich jedoch informiert, dass das Studiengebiet das sie interessiert (Grund- und Hauptschullehramt) auf einer PH auch ohne Abi zu machen ist. Lediglich eine Prüfung wäre zu schaffen.

Sie hat jedoch bisher keinerlei Erfahrung mit dem Ablauf einer solchen Prüfung.

Nun zur ersten Frage: Hat jemand Erfahrung mit solch einer Prüfung oder ist mit der Vorgehensweise vertraut?

Gibt es speziell für ihren Fall Fördermöglichkeiten vom Staat, wie z. B. Bafög oder ähnliches?

Ich habe leider überhaupt keine Ahnung und kann ihr darin auch nicht helfen, sondern sie nur versuchen so gut es geht zu unterstützen!

Für zahlreiche Tipps, Vorschläge oder Anregungen zu diesen Themen währe ich Euch sehr, sehr dankbar!

betadex

Hallo Betadex,

was macht den deine Freundin im Moment?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ohne Abi zu studieren.
Wichtig wäre auch noch das Bundesland, denn die Regelungen sind unterschiedlich.

Mal so eine Aufzählung, welche Wege möglich wären:

  • Abi nachholen
  • Fachhochschulreife nachholen (Zugang zur Uni nur in Niedersachsen möglich)
  • Zugang über einen berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Erzieherin) + Berufserfahrung
  • Zugang über eine Prüfung (Altersbeschränkung meist mind. 24 Jahre, teilw. Berufserfahrung) --> Google mit „Einstufungsprüfung“
    Wohlgemerkt, alles ist Bundeslandabhängig!

Sie hat Recht auf Bafög. Allerdings ist dies anbhängig vom Einkommen der Eltern, Nebenjob, sonstigen Ausbildungen, Vermögen… Nicht so einfach in zwei Sätzen zu erklären.
Schreib doch mal ihren verkürzten Lebenslauf, dann kann ich vielleicht eine grobe Tendenz abgeben. Ansonsten schau mal hier: http://www.bafoeg-rechner.de/

Mal ein paar Tipps, die weiterhelfen:

Gruß
Tato

Hallo Betadex,

was macht den deine Freundin im Moment?

Sie ist Chemielaborantin und Arbeitet in Karlsruhe (Baden Würtemberg).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten ohne Abi zu studieren.
Wichtig wäre auch noch das Bundesland, denn die Regelungen
sind unterschiedlich.

Sie wohnt in Rheinland-Pfalz. Aber Baden-Würtemberg wäre zum studieren genauso gut.

Sie hat Recht auf Bafög. Allerdings ist dies anbhängig vom
Einkommen der Eltern, Nebenjob, sonstigen Ausbildungen,
Vermögen… Nicht so einfach in zwei Sätzen zu erklären.
Schreib doch mal ihren verkürzten Lebenslauf, dann kann ich
vielleicht eine grobe Tendenz abgeben.

Sie ist 24 Jahre alt und hat die Mittlere Reife. Sie hat (ohne Ausbildung) ca. 4 Jahre Berufserfahrung.

  • schreib mal das Bundesland, in dem sie studieren möchte

Rheinland-Pfalz oder Baden Würtemberg

Gruß
Tato

Vielen Dank für die Mühe und Gruß zurück

betadex

Hallo,

für Rheinland- Pfalz gilt folgendes:

  • abgeschlossene berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, Durchschnittsnote
    2,5 oder besser
  • Ausübung des erlernten Berufes oder vergleichbare Tätigkeit über 3 Jahre (Universität)
    oder 2 Jahre (Fachhochschule)
  • enger Zusammenhang zwischen Ausbildung, Berufstätigkeit und gewähltem
    Studienfach

(Quelle: http://www.kmk.org/hschule/Synopse2003.pdf)

Der Berufsbezug muss nachvollziehbar sein (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung), allerdings ist mir ein Fall bekannt, bei dem ein Metzger wegen einer Tätigkeit als Fussballtrainer die Zulassung für Pädagogik bekommen hat.

Da in der Tabelle nichts über eine Einstufungsprüfung steht, kann es sein, dass sich die fachgebunde HZB aus den erfüllten Bedingungen ergibt. Am Besten bei den Hochschulen nachfragen, wobei es sinnvoll ist, mehrere anzurufen (nicht alle sind Freunde des 3. Bildungsweges).

Gruß anna

Hallo Betadex,

Sie wohnt in Rheinland-Pfalz. Aber Baden-Würtemberg wäre zum
studieren genauso gut.

siehe weiter unten

Sie ist 24 Jahre alt und hat die Mittlere Reife. Sie hat (ohne
Ausbildung) ca. 4 Jahre Berufserfahrung.

Sie erfüllt Variante 2 zum elternunabhängigen Bafög (das Einkommen der Eltern ist unwichtig), da sie eine Ausbildung gemacht hat und mind. 3 Jahre berufstätig war.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Sie darf in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 4206 € brutto verdienen, um volles Bafög zu bekommen.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Sie darf ein Vermögen von 5200 Euro anrechnungsfrei besitzen (inkl. Bausparvertrag usw.)
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Der folgende Teil bezieht sich auf’s studieren ohne Abitur:
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Für Rheinland-Pfalz:

Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen, der ohne Abitur oder Fachabitur eine Hochschule besuchen will?

Abgeschlossene berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, Durchschnittsnote 2,5 oder besser Ausübung des erlernten Berufes oder vergleichbare Tätigkeit über 3 Jahre (Universität) oder 2 Jahre (Fachhochschule)
Ein enger Zusammenhang zwischen Ausbildung, Berufstätigkeit und gewähltem Studienfach sollte bestehen.

Welches Verfahren muss der Bewerber durchlaufen, um ein Studium aufnehmen zu können?
–> Universitäten
entweder Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium von mindestens zwei und höchstens vier Semestern
Bei Numerus-clausus-Fächern nur Hochschulzugangsprüfung

–> Fachhochschulen
Probestudium von mindestens zwei bis zu vier Semestern

Zu welchen Studien werden die Bewerber zugelassen?
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Hochschulzugangsprüfung oder zum Probestudium zugelassen werden, erhalten eine fachgebundene Studienberechtigung ( Universität und Fachhochschule).

Wer entscheidet über die Zulassung?
Bei der Aufnahme des Probestudiums entscheiden Universitäten und Fachhochschulen, bei der Hochschulzugangsprüfung das Ministerium

Ist eine Zulassung in NC-Fächern möglich?
Für den Studiengang über Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium gilt bei örtlichem oder landesweitem NC eine eigene Vorabquote. Bei bundesweitem NC ist das Ergebnis der Hochschulzugangsprüfung, angewendet auf Studienplätze in Rheinland-Pfalz, maßgebend

Quelle: http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX29/DBX29B/dbx29b01.h…

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Für Ba-Wü

Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen, der ohne Abitur oder Fachabitur eine Hochschule besuchen will?

–> Fachhochschulen
Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitsrechtler

  • staatliche Anerkennung
  • mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit
  • ständiger oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens drei Jahren in BW

Altenpfleger, Krankenpfleger

  • mittlerer Bildungsabschluss
  • einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
  • ständiger oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens drei Jahren in BW

–> Pädagogische Hochschulen
abgeschlossene Berufsausbildung
Mindestalter 21 Jahre
Höchstalter 32 Jahre (im Hinblick auf beamtenrechtl. Voraussetzungen)

–> Sämtliche Hochschulen und Berufsakademien
Hauptwohnung oder berufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr in BW
Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung oder Abschluss an einer Fachschule mit einem Notendurchschnitt von besser als 2,5
Mindestens vierjährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf

Welches Verfahren muss der Bewerber durchlaufen, um ein Studium aufnehmen zu können?
–> Fachhochschulen
Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitserzieher

  • Eignungsprüfung (mündlich oder schriftlicher Teil, Allgemeinwissen und fachbezogenes Wissen)

Altenpfleger, Krankenpfleger
Eignungsprüfung (mündlich oder schriftlicher Teil, Allgemeinwissen und fachbezogenes Wissen)

–> Pädagogische Hochschulen
Eignungsprüfung (mündlich oder schriftlicher Teil, Allgemeinwissen und fachbezogenes Wissen)

–> Sämtliche Hochschulen und Berufsakademien
Eignungsprüfung (mündlich oder schriftlicher Teil, Allgemeinwissen und fachbezogenes Wissen)

Zu welchen Studien werden die Bewerber zugelassen?
–> Fachhochschulen
Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitserzieher

  • Qualifikation für das Studium in den Studiengängen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik an einer FH in Baden-Württemberg

Altenpfleger, Krankenpfleger

  • Qualifikation für ein Studium in Studiengängen für Pflegedienstleitungen und Unterrichtskräfte in der Kranken- und Altenpflege an einer FH in BW

–> Pädagogische Hochschulen
Qualifikation für ein Studium im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen in BW

–> Sämtliche Hochschulen und Berufsakademien
Qualifikation für einen bestimmten Studiengang an Hochschulen oder Berufsakademien in BW

Wer entscheidet Ÿber die Zulassung?

–> Fachhochschulen
Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitserzieher
Prüfungsausschuss an der FH

Altenpfleger, Krankenpfleger
Prüfungsausschuss an der FH

–> Pädagogische Hochschulen
das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit den bei den Pädagogischen Hochschulen für die Eignungsprüfung eingerichteten Außenstellen

–> Sämtliche Hochschulen und Berufsakademien
Prüfungsausschuss bei den Oberschulämtern

Ist eine Zulassung in NC-FŠchern mšglich?

–> Fachhochschulen
in Studiengängen mit örtlichem NC

–> Pädagogische Hochschulen
in Studiengängen mit örtlichem NC

–> Sämtliche Hochschulen und Berufsakademien
Zulassung in sämtlichen Studiengängen mit NC außer den medizinischen Studiengängen und dem Studiengang Pharmazie

Quelle:
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX29/DBX29B/dbx29b01.h…

___________________________________________________________________

Hier noch einmal eine Übersicht, falls noch andere Bundesländer in Frage kommen sollten:
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX29/DBX29B/dbx29b.htm


Gruß
Tato

Ich danke Euch allen für Eure ausführlichen Antworten!

Gruß,

Betadex