hallo euch allen , ich habe eine kleine frage. es geht um meinen freund. er hat eine abgeschlossene berufsausbildung als chemikant (3.5 jahre) und hat danach 1.5 jahr in seinem betrieb gearbeitet, nun ist er allerdings arbeitslos und würde gerne studieren. allerdings gibt es da ein kleines problem. da er nur einen realschulabschluss ohne quali hat, weiss er nicht wie er das genau anstellen soll. auch die menschen vom arbeitsamt konnten da nichts zu sagen.
nun stellt sich mir die frage ist es nicht möglich an einer fh zu studieren, wenn man vorher so etwas ähnliches wie einen einstellungstest macht(habe nämlich schon mal etwas davon gelesen.
bitte helfen
danke im voraus, joany=)
Hi
es geht, aber ob Ausbildung plus 1,5 J reicht weiß ich nicht. Imm-Büro anfragen. 15 Jahre reichen, Freund von mir hat Kommunikationswissenschaften studiert an der FUBerlin.
Vielleicht auch noch Facxhabhängig. Für manche Fachrichtungen gibts sowieso die Möglichkeit der „Begabtenprüfung“.
HH
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Hi Joan,
fragt am besten bei der jeweiligen Uni nach, ob und unter welchen Bedingungen es geht. Das variiert nämlich sehr.
So kann man an der Uni Düsseldorf z.B. nur Nicht-Examens-Fächer studieren, an der Uni Mainz aber z.B. die ganze Palette.
Manchmal kommt es auf den Zusammenhang zwischen Ausbildungs-/Lehrberuf und Studienfach an.
Häufig sind zusätzlich zu der abgeleisteten Arbeitszeit auch spezielle Eignungstests von Nöten.
Wie gesagt: Einfach die Uni fragen.
Viel Glück!
Halloele joan,
da zitier ich mal ganz „kurz“ das Fachhochschulgesetzt von BW:
(6) Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
können durch das Bestehen einer besonderen Prüfung die Qualifikation für das Studium in
einem bestimmten Studiengang erwerben. Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer seine
Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland hat und dort seit mindestens einem Jahr beruflich tätig ist, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, mit qualifizierter Note die Meisterprüfung, eine gleichartige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung im erlernten Beruf oder eine Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens vier Jahre im erlernten Beruf tätig war. Einer Fachschule steht gleich
eine freie Bildungseinrichtung, die eine gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt. Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber auf Grund seiner Persönlichkeit, seiner geistigen Fähigkeiten und seiner Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist. Das Nähere über die Zulassung zur Prüfung, die Anforderungen in der Prüfung, die Art und den Umfang der Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission,
das Prüfungsverfahren sowie die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften regelt das Kultusministerium durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Wissenschafts-ministerium, dem Innenministerium, dem Finanzministerium, dem Sozialministerium,
dem Ministerium Ländlicher Raum und dem Wirtschaftsministerium. Das Bestehen der Eignungsprüfung gilt als gleichwertiger Bildungsstand nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG.
Gruesse Bergsteiger
Die IHK bietet eigentlich in jedem Bundesland z.B. Dipl. Betriebswirt an. Das geht auch mit „nur Ausbildung“ und einigen Jahren einschlägiger Berufspraxis in dem jeweiligem GEbiet. Tendenziell heisst hier einschlägig 3-5 Jahre. Surf doch mal auf ihk.de oder googel mal! Viel Erfolg! Super Schritt nach Vorne!