ich habe eine kleine Frage, die mir Kopfzerbrechen bereitet.
Ich habe vor 3 Jahren ein berufsbegleitendes Studium (Fernstudium) angefangen (Erststudium) und konnte bestimmte Teile abstetzen (als Werbungskosten). Seit Dezember kann man alle Kosten eines berufsbegleitenden Studiums absetzen. Seit Mitte des Jahres arbeite ich als Werkstudent in einem Unternehmen (davor bei der Bundeswehr). Nach Einreichung einer Immatrikulation wurden mit Steuern zurückerstattet, da Studenten nur Lohnsteuer und Rentenbeträge zahlen müssen.
Das Unternehmen hat also die Sichtweise, das ich studiere und nebenbei arbeite. Ich will aber die Sichtweise, dass ich arbeite und nebenbei studiere, da ich dann die Kosten des Studiums absetzen kann (sind über 3000 EURO jährlich).
Muss ich die Nachzahlung des Unternehmens wieder rückerstatten? Wann? An wen muss man sich wenden?
Muss ich die Nachzahlung des Unternehmens wieder
rückerstatten? Wann? An wen muss man sich wenden?
Ob Du Student bist oder Handwerker, ist uninteressant für die Besteuerung. Meist ist nur der Verdienst zu gering, als dass Steuer entsteht. Hast Du vielleicht ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen oder wirst gar als selbständig behandelt?
Wann erfolgt das? Mit dem Steuerbescheid?
Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer falsch berechnet, haftet er für die zu niedrig einbehaltene LoSt. Solltest Du allerdings eine Steuererklärung abgeben und die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer wird angerechnet, müsstest Du den Differenzbetrag nachzahlen.
Welche Sichtweise sieht überhaupt die Rechtslage?
Werbungskosten sind die Kosten für die Fortbildung im ausgeübten Beruf, egal wie lange Du dort arbeitest. Wenn Du einfach nur jobbst, also keine unmittelbare inhaltliche Verbindung (quasi schon gegenseitige Abhängigkeit) zwischen Arbeit und Studium besteht, liegen keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben (Ausbildungskosten) vor, die nur begrenzt abgezogen werden können.