Studiern und Arbeitnehmer sein?

Hi, der Sohn meiner Schwester studiert BWL in den letzten Zügen und möchte gern neben her ein Arbeitsverhältnis eingehen um sein Studium zu finanzieren. Da das Studium derzeit wenig Anwesenheitspflicht an der Uni erfordert, möchte er nicht nur ein paar Stunden die Woche arbeiten sondern richtig voll 40 Stunden. Ist das rechtlich möglich, dass er als Student (er erhält kein Bafög oder ähnliche Zuwendungen) einen normalen Arbeitsvertrag eingeht? Wir würden uns über einen Hinweis sehr freuen. Gruß lolo

Hallo Lolo,

der Sohn meiner Schwester studiert BWL in den letzten
Zügen und möchte gern neben her ein Arbeitsverhältnis eingehen
um sein Studium zu finanzieren. Da das Studium derzeit wenig
Anwesenheitspflicht an der Uni erfordert, möchte er nicht nur
ein paar Stunden die Woche arbeiten sondern richtig voll 40
Stunden. Ist das rechtlich möglich, dass er als Student (er
erhält kein Bafög oder ähnliche Zuwendungen) einen normalen
Arbeitsvertrag eingeht?

ja, aber er ist dann versicherungsrechtl. kein Studi mehr, d.h. er muss ganz normal KK-Beitrag bezahlen.

Ciao maxet.

ja, aber er ist dann versicherungsrechtl. kein Studi mehr,
d.h. er muss ganz normal KK-Beitrag bezahlen.

Ciao maxet.

OK das verstehen wir. Aber hat sowas dann Konsequenzen auf das Studium?? Ich meine was biste dann wenn kein Student mehr? Studiert doch trotzdem weiter? liebe grüße lolo

Hallo,

es hat ansonsten keine mir bekannten Konsequenzen. Viele meiner Kommilitonen stehen im Berufsleben und studieren nebenher. An meiner Uni wird sogar ein Teil der Lehrveranstaltungen deshalb am Abend abgehalten.

Viele Grüße,
Hannes

Moin Lolo,

OK das verstehen wir. Aber hat sowas dann Konsequenzen auf das
Studium?? Ich meine was biste dann wenn kein Student mehr?
Studiert doch trotzdem weiter? liebe grüße lolo

Du bist sozial- und steuerrechtlich eben kein Student und zahlst ganz normal deine Sozialversicherung sowie deine Steuern. Für die Uni bist du solange Student, wie du dort eingeschrieben bist und brav deine Semestergebühren bezahlst.
Ist solange kein Problem, wie du nicht arbeitslos wirst. Denn dann stellt sich das Arbeitsamt bei wahrheitsgemäßem Ausfüllen des Bogens (ein JA bei der Frage, ob du studierst) hin und verweigert dir die Leistung, da du ja Student bist…
Ich war übrigens während meines gesamten Studiums sozial- und steuerrechtlich kein Student, da ich während des Grundstudiums 100% und danach 50% gearbeitet habe. Und durfte auch die in meinem zweiten Absatz beschriebene Erfahrung machen :frowning:.

Gruß,
Claus

Hallo Claus,

Du bist sozial- und steuerrechtlich eben kein Student und
zahlst ganz normal deine Sozialversicherung sowie deine
Steuern.

Mir ist keine steuerrechtl. Privilegierung von Studenten bekannt. Kannst Du mir dies näher erläutern?
Meine Erfahrung war, dass ich meine Ferienarbeit etc. genauso versteuern musste wie ein 08/15- AN.

CIao maxet.

Hallo maxet,
Meine Erfahrung war, dass ich meine Ferienarbeit etc. genauso
versteuern musste wie ein 08/15- AN.

versteuern ja, aber keine Sozialabgaben, wenn Du bestimmte Grenzen nicht überschritten hast.

Zudem hab ich bei der Steuererklärung recht viel wieder rausgekriegt, aber das kann ein 08/15- AN auch.

Gandalf

Hallo Maxet,

Mir ist keine steuerrechtl. Privilegierung von Studenten
bekannt. Kannst Du mir dies näher erläutern?
Meine Erfahrung war, dass ich meine Ferienarbeit etc. genauso
versteuern musste wie ein 08/15- AN.

ich verstehe deine Antwort insofern nicht, als dass ich doch genau das geschrieben habe, was du schreibst. Ob „nebenbei“ eingeschrieben oder nicht, der Fragesteller ist eben genauso SV- und steuerpflichtig wie jeder andere AN auch.

MfG Claus

Hallo Claus,

Mir ist keine steuerrechtl. Privilegierung von Studenten
bekannt. Kannst Du mir dies näher erläutern?
Meine Erfahrung war, dass ich meine Ferienarbeit etc. genauso
versteuern musste wie ein 08/15- AN.

ich verstehe deine Antwort insofern nicht, als dass ich doch
genau das geschrieben habe, was du schreibst. Ob „nebenbei“
eingeschrieben oder nicht, der Fragesteller ist eben genauso
SV- und steuerpflichtig wie jeder andere AN auch.

Dein Satz (Zitat)
Du bist sozial- und steuerrechtlich eben kein Student und zahlst ganz normal deine Sozialversicherung sowie deine Steuern
ist halt etwas missverständlich, ich hab ihn so interpretiert, dass man irgendwelche Steuerprivilegien hätte.

EBenfalls missverständlich ist dieser Satz

Ob „nebenbei“ eingeschrieben oder nicht, der Fragesteller ist eben
genauso SV- und steuerpflichtig wie jeder andere AN auch.

Ein Student ist halt Steuerpflichtig wie jeder AN, ist aber bei Beschäftigung unter 20 h/Woche im Semester von der KK befreit, also nicht SV-pflichtig wie jeder ander AN.

Ciao maxet.