Tach auch,
folgendes Problem:
Ich studiere derzeit naben meinem Hauptberuf im Vertriebsinnendienst eines international agierenden Unternehmens an einer privaten FH.
Das Studium ist mit jährlichen Fixkosten von 3600€ angesetzt. Hinzu kommen Aufwendungen für Lehrbücher, Kopien, Druck von diversen Scripten etc.
Insgesamt dürften die Aufwendungen locker den Betrag von ca. 4000€ jährlich übersteigen.
Offiziell (laut FH) kann man das Studium jährlich in Höhe von 4000€ von der Steuer absetzen, bei beruflicher Dringlichkeit (Bescheinigung, dass das Studium fester Bestandteil des Vertages) sogar in voller höhe, was in meinem Fall wohl keinen größeren Unterschied machen dürfte.
Wenn ich diese Kosten jetzt von der Steuer als Werbungskosten absetze (das habe ich bereits hier in den Foren gelesen) sinkt bekanntlich meine Steuerlast.
In wiefern habe ich die Möglichkeit im vorhinein zu prüfen, welcher Betrag mir ungefähr vom FA zurückgezahlt wird? Denn es müsste ja klare Vorgaben geben. Der Bearbeiter wird den Erstattungsbetrag wohl kaum kniffeln sondern sich an bestimmte Grundsätze bzw. Gesetze zu halten haben.
Gibt es hier rechnerisch eine ungefähre rechnerische Möglichkeit?
Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.