Studium beendet - kein Job - KV => wie bezahlen

Hallo,

dann konstruieren wir mal einen gannnz, ganz abstrakten, ueeeberhauptnicht zutreffenden Fall:

ein Student X, der sein Studium mit einem Diplom in der Betriebswirtschaft erfolgreich beendet hat (gerade 30 Jahre alt geworden), war bisher studentisch GKV, vorher ueber die Eltern. So da durften schon monatlich satte 60 Euro abgezwackt werden.

Der Vater ist Rentner (sehr bescheidene Rente), die Mutter arbeitet Halbtags (und verdient auch nicht blendend). So, jetzt verschaerfen wir das Ganze um die Tatsache das der Student X, derzeit in einem freiwilligen Auslandspraktikum ist und erst (wir haben Ende Februar) Ende April wieder zurueck kommt.

Da X natuerlich nicht sofort (und bei der Wirtschaftslage erst recht nicht) eine Festanstellung kriegt, wird er wohl einen 400-Euro Job annehmen muessen (ein Auto ist ja auch noch da).

Im Internet ist zu lesen dass man dann etwa doppelt, also ueber 120 Euro monatlich in eine GKV zahlen muss.

Fragen:

  1. Stimmt das mit den 120 Euro, die bei jeder GKV (z. B. AOK, Barmer etc.) immer gleich hoch ist?

  2. In der Lage von X sind diese Beitraege brutal hoch und nicht bezahlbar, was kann er da ueberhaupt machen?

  3. ALG I oder II fallen, da er ja brav studiert hat die letzten Jahre auch nicht an.

  4. Hartz IV???

  5. X gibt sich selbst 3-5 Monate Zeit um die erste Festanstellung anzutreten, aber was passiert bis dahin?

  6. Ist eine PKV (private KV) ggf. sogar guenstiger?

  7. Es heisst doch das der Beitrag bie 15,5 % liegt von Bruttogehalt, was aber wenn dies 0,00 Euro betraegt, sprich der Hochschulabsolvent ohne jegliches Einkommen da steht. (ja, er wohnt noch bei den Eltern)

So… ein schoener total fiktiver und suuuper unrealistischer Fall, wie aus einem braven Studenten ein Penner gemacht wird.

Weiss jemand Rat?

Danke!

Im Internet ist zu lesen dass man dann etwa doppelt, also
ueber 120 Euro monatlich in eine GKV zahlen muss.

Man zahlt nicht doppelt. Studenten zahlen lediglich einen anderen Beitrag.

Fragen:

  1. Stimmt das mit den 120 Euro, die bei jeder GKV (z. B. AOK,
    Barmer etc.) immer gleich hoch ist?

Ja. Seit 01.01.2009 gilt bekanntlich ein einheitlicher Beitragssatz.

  1. In der Lage von X sind diese Beitraege brutal hoch und
    nicht bezahlbar, was kann er da ueberhaupt machen?

Solange er im Ausland ist wohl recht wenig. Es bleibt eben nur die freiwillige Versicherung. Dabei wäre natürlich fraglich, ob und wieviel diese ggf. im Ausland übernehmen würde. Vielleicht kommt eine Auslandsreisekrankenversicherung in Frage. Kommt aber auf die Bedingungen an. Außerdem wird man die wohl vorher abschließen müssen.

  1. ALG I oder II fallen, da er ja brav studiert hat die
    letzten Jahre auch nicht an.
  2. Hartz IV???

Ist das gleiche wie ALG II. Dafür müßtetst Du aber eben hier verfügbar sein. Dann gebe es das ALG II und die Beiträge würden auch übernommen.

  1. X gibt sich selbst 3-5 Monate Zeit um die erste
    Festanstellung anzutreten, aber was passiert bis dahin?

ALg II. Auch wenn wie beschrieben bis dahin ein 400€-Job. Allerdings wäre man mit diesem doch bereits krankenversichert.

  1. Ist eine PKV (private KV) ggf. sogar guenstiger?

Glaube ich kaum. I.d.R. prüfen die erstmal den Gesundheitszustand. Das kann etwas dauern, und wenn man bereits irgendwas hat, kann der Beitrag recht hoch werden.

  1. Es heisst doch das der Beitrag bie 15,5 % liegt von
    Bruttogehalt, was aber wenn dies 0,00 Euro betraegt, sprich
    der Hochschulabsolvent ohne jegliches Einkommen da steht. (ja,
    er wohnt noch bei den Eltern)

Ja wenn man kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, muss man sich eben freiwillig versichern. Und hierfür gibt´s eben diesen Mindestbeitrag. Zudem heißt es nicht 15,5% vom Bruttogehalt, sondern 15,5% von den beitragspflichtigen Einnahmen. Das können auch Kapitalerträge, Versorgungsbezüge etc. pp. sein.

So… ein schoener total fiktiver und suuuper unrealistischer
Fall, wie aus einem braven Studenten ein Penner gemacht wird.

Weiss jemand Rat?

Vorher einen versicherungspflichtigen Job finden. Sozialgesetzgebung ändern. Das dürfte aber kurzfristig nicht das Problem lösen.

gruß

ALg II. Auch wenn wie beschrieben bis dahin ein 400€-Job.

Allerdings wäre man mit diesem doch bereits krankenversichert.

NEIN! Mit einem 400 € Job (Minijob) ist man NICHT krankenversichert! der Arbeitgeber zahlt zwar Pauschalen an die Knappschaft, aber die werden nicht dem Beitragskonto des Minijobbers zugerechnet.
Der Minijobber muss sich selber krankenversichern!

Gruß
Sonja

Hallo,

Sie stören sich an den 60,00 € Krankenversicherungsbeitrag pro Monat ??
Was hätten Sie denn für Vorstellungen was so eine Krankenversicherung kosten dürfte.

Ich könnte Ihnen dann im Gegenzug mal darstellen was so eine banale
Erkrankung kosten würde.

Gruß

Czauderna

NEIN! Mit einem 400 € Job (Minijob) ist man NICHT
krankenversichert! der Arbeitgeber zahlt zwar Pauschalen an
die Knappschaft, aber die werden nicht dem Beitragskonto des
Minijobbers zugerechnet.
Der Minijobber muss sich selber krankenversichern!

O.K. leider habe ich das Fragezeichen vergessen. Aber noch lange kein Grund hier rumzuschreien.
Ich dachte eben, dass man versichert wäre, da ja auch Beiträge abgeführt werden. Aber offenkundig ist dies nicht der Fall. Scheint zwar vollkommen unlogisch, aber das zeigt nur wieder, dass unser Sozialversicherungssystem mal gründlich überholt werden müßte.

Gruß

O.K. leider habe ich das Fragezeichen vergessen. Aber noch
lange kein Grund hier rumzuschreien.

Sorry, sollte nicht geschrieen sein, sondern betont (man schreit ja nicht 2 Worte in einem Satz… nein /nicht war gross wegen Betonung. das mit dem Formatieren von „fett“ usw. ist noch nciht so mein Ding hier mit Spitzen Klammern usw.)

Ich dachte eben, dass man versichert wäre, da ja auch Beiträge
abgeführt werden.

Ja,um die leeren Kassen wieder aufzufüllen :frowning:

Scheint zwar vollkommen unlogisch, aber das zeigt nur wieder,
dass unser Sozialversicherungssystem mal gründlich überholt
werden müßte.

MÜSSTE (nicht geschrieen, betont!)…
Ein System von Anno dazumal ist halt heute nicht mehr wirklich aktuell…

Ja klar wenn man chronisch Krank waere, aber wenn man nur alle Jubeljahre mal wirklich krank ist, zahlt man nur wie bloed enorme Summe ohne davon was zu haben.

Aber wir reden eh am Thema vorbei, so wie es aussieht will man bald 120 Euro haben, also eine Verdopplung!!!

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Im Internet ist zu lesen dass man dann etwa doppelt, also
ueber 120 Euro monatlich in eine GKV zahlen muss.

Man zahlt nicht doppelt. Studenten zahlen lediglich einen
anderen Beitrag.

Fragen:

  1. Stimmt das mit den 120 Euro, die bei jeder GKV (z. B. AOK,
    Barmer etc.) immer gleich hoch ist?

Ja. Seit 01.01.2009 gilt bekanntlich ein einheitlicher
Beitragssatz.

Wie der zustande kommt ist doch unerheblich, es kommt doch letztlich darauf an, das faktisch X doppelt zur Kasse gebeten wird. Die Centbetraege sparen wir uns mal.
Bekanntlich? Wenn man nicht in der Materie steckt, ist das nicht wirklich bekannt.

  1. In der Lage von X sind diese Beitraege brutal hoch und
    nicht bezahlbar, was kann er da ueberhaupt machen?

Solange er im Ausland ist wohl recht wenig. Es bleibt eben nur
die freiwillige Versicherung. Dabei wäre natürlich fraglich,
ob und wieviel diese ggf. im Ausland übernehmen würde.
Vielleicht kommt eine Auslandsreisekrankenversicherung in
Frage. Kommt aber auf die Bedingungen an. Außerdem wird man
die wohl vorher abschließen müssen.

Missverstaendnis!!: X hat vor seinem Auslandsaufenthalt eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abschliessen und bezahlen muessen. Wir reden aber von der Zeit danach. Da aber waehrend der Auslandszeit, die studentische KV auslaeuft wird jetzt das Thema aktuell. Rueckkehr erst Ende Apil 09

  1. ALG I oder II fallen, da er ja brav studiert hat die
    letzten Jahre auch nicht an.
  2. Hartz IV???

Ist das gleiche wie ALG II. Dafür müßtetst Du aber eben hier
verfügbar sein. Dann gebe es das ALG II und die Beiträge
würden auch übernommen.

Verfuegbar = vor Ort? Bin ich ja ab Mai ja dann auch! Also kann ich ALG II auch ohne mehrjaehrige Arbeitszeit erhalten?

  1. X gibt sich selbst 3-5 Monate Zeit um die erste
    Festanstellung anzutreten, aber was passiert bis dahin?

ALg II. Auch wenn wie beschrieben bis dahin ein 400€-Job.
Allerdings wäre man mit diesem doch bereits krankenversichert.

Ich glaube ich habe anscheinend nicht ganz klar gemacht worum es mir geht.

a) dass die nun kommenden Betreage, unabheangig was X in einer Nebenjobtaetigkeit verdienen wuerde (mehr als 800 werden es nie werden), er enorm hohe Beitraege zahlen muesste.

b) Selbst wenn X vom ersten Tag zurueck in Deutschland jobben wuerde, das erste ‚richtige‘ Gehalt gaebe es erst Ende Mai! Bezahlt werden muessten aber schon halb Mearz, ganz April und Mai!!! macht wohl alles in Allem ueber 300 Euro, noch bevor ein Euro Gehalt da ist!!!

  1. Ist eine PKV (private KV) ggf. sogar guenstiger?

Glaube ich kaum. I.d.R. prüfen die erstmal den
Gesundheitszustand. Das kann etwas dauern, und wenn man
bereits irgendwas hat, kann der Beitrag recht hoch werden.

Ok

  1. Es heisst doch das der Beitrag bie 15,5 % liegt von
    Bruttogehalt, was aber wenn dies 0,00 Euro betraegt, sprich
    der Hochschulabsolvent ohne jegliches Einkommen da steht. (ja,
    er wohnt noch bei den Eltern)

Ja wenn man kein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis hat, muss man sich eben freiwillig
versichern. Und hierfür gibt´s eben diesen Mindestbeitrag.
Zudem heißt es nicht 15,5% vom Bruttogehalt, sondern 15,5% von
den beitragspflichtigen Einnahmen. Das können auch
Kapitalerträge, Versorgungsbezüge etc. pp. sein.

Haarspalterei… natuerlich verwalte ich neben meinem nicht vorhandenen Einkommen, ein Milliardenvermoegen… Nein, eben nicht! Es gibt weder besagte Kapitalertreage, noch sonste Einnahmen jeglicher Art. Kost und Lodgie von den Eltern, koennt man ja boeswillig als Vermoegenswirksame Leistungen ansehen… (laecherlich!)

So… ein schoener total fiktiver und suuuper unrealistischer
Fall, wie aus einem braven Studenten ein Penner gemacht wird.

Weiss jemand Rat?

Vorher einen versicherungspflichtigen Job finden.
Sozialgesetzgebung ändern. Das dürfte aber kurzfristig nicht
das Problem lösen.

Allmeahlich weiss ich wieso so viele so wuetend auf das deutsche KV System sind…
Aber danke fuer die Antworten!

gruß

Also muesste man von poppeligen 400 Euro, Ausgaben fues Auto, Fahrtkosten zu den Bewerbungen (wenn die nicht uebernommen werden von dem Unternehmen) und weitere Bewerbungskosten und das normale Leben inklusive der KV von etwa 130 Euro daraus zahlen???

Das ist doch krank!

Wer solche Gesetze erleasst gehoehrt standrechtlich erschossen!! Wie kann man nur annehmen das automatisch 800 Euro Einnahmen monatlich so aus der Luft anfallen, total illusiorisch.

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Hallo,
Beitrag verdoppelt ?? Aus Ihrer Sicht mag das stimmen - Aus der Sicht der Gesellschaft ist es eher so dass die Studententarife von der Versichertengemeinschaft subventionierte Beiträge darstellen die gemessen an den Leistungsaufwendungen für die Studenten insgesamt
in keinem Verhältnis stehen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine Solidargemeinschaft - nur wer mit diesem Begriff nichts anfangen kann
wird sich auch gegen dieses System stellen.

Gruß

Czauderna

Beitrag verdoppelt ?? Aus Ihrer Sicht mag das stimmen - Aus
der Sicht der Gesellschaft ist es eher so dass die
Studententarife von der Versichertengemeinschaft
subventionierte Beiträge darstellen die gemessen an den
Leistungsaufwendungen für die Studenten insgesamt
in keinem Verhältnis stehen.

Ist das ernsthaft so? Studenten, die zur studentischen Versicherung zugelassen sind, gehören doch zu einer recht „gesunden“ Alters- und Risikogruppe?

Also an mir hätte die studentische GKV wohl keinen Verlust gemacht (ich war befreit).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um
eine Solidargemeinschaft - nur wer mit diesem Begriff nichts
anfangen kann
wird sich auch gegen dieses System stellen.

Nun kann man Solidargemeinschaften aber unterschiedlich weit fassen. Früher z.B. war jede Krankenkasse eine eigene, von den anderen Kassen abgetrennte Solidargemeinschaft - daher die unterschiedlichen Beitragssätze.

Betrachtet man die Krankenversicherung der Studenten als eigene, abgegrenzte Solidargemeinschaft, ist ein niedrigerer Beitragssatz doch fair - schließlich sind in dieser Alters- und Risikogruppe ja auch die Aufwendungen sehr gering.

Ich kenne leider keine Zahlen dazu, sie wären mal interessant (wieviel geben GKK für Erkrankungen studentisch versicherter pro Mitglied pro Jahr aus?)

Viele Grüße,
Sebastian

Also muesste man von poppeligen 400 Euro, Ausgaben fues Auto,
Fahrtkosten zu den Bewerbungen (wenn die nicht uebernommen
werden von dem Unternehmen) und weitere Bewerbungskosten und
das normale Leben

That’s life! Warum soll dir jemand anderes dein normales Leben bezahlen? Wenn du so bedürftig bist, dass du dich nicht finanzieren kannst, und keinen Job findest, gibt es natürlich das soziale Netz.

Es sagt ja auch keiner, dass du nur 400 Euro verdienen darfst.
Tip: wenn du für ein bisschen mehr als 400 Euro jobbst, kannst du sozialversicherungspflichtig arbeiten und bekommst ganz regulär den Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung vom Lohn abgezogen. Was paradoxerweise viel billiger ist als die freiwillige Versicherung. Welche im übrigen paradoxerweise, wenn man sonst nicht versichert ist, Pflicht ist…

Die Krankenversicherungspflicht für nicht Krankenversicherungspflichtige sehe ich übrigens auch eher zwiespältig. Vielleicht wäre eine Art „public healthcare“ aus Steuern, die aufs Gesamteinkommen erhoben werden, erstrebenswerter.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Studententarife von der Versichertengemeinschaft
subventionierte Beiträge darstellen…

noch schlimmer, die meisten Studenten - sofern sie in der GKV versicherungspflichtig sind - dürften mitversichert sein und bezahlen gar keine eigenen Beiträge.

Cu Rene

Hallo,
nun, ich lann nur aus meiner (40jährigen) Praxis berichten und die ist sicherlich nicht repräsentativ, aber auch Studenten sind krank, oftmals sogar schwer krank oder chronisch krank (bitte keine Diskussion über den Unterschied zwischen chronisch und schwer krank).
Aber darum geht es hier doch nicht - es geht darum, deckt ein Beitrag
von ca. 60,00 € im Monat tatsächlich das Risiko einer Krankenvollversicherung - die Antwort lautet unmissverständlich „nein“.
Von daher muss man sich doch fragen wer trägt dann das Risiko im
Behandlungsfall ??
Ich bin kein Gegner vom Studentischen Pflichtbeitrag in dieser Höhe,
ich bin nur dafür der Realität ins Auge zu schauen und nicht so zu tun
als ob dieser Beitrag in dieser Höhe „gerecht“ wäre.
Gruß
Czauderna