Im Internet ist zu lesen dass man dann etwa doppelt, also
ueber 120 Euro monatlich in eine GKV zahlen muss.
Man zahlt nicht doppelt. Studenten zahlen lediglich einen
anderen Beitrag.
Fragen:
- Stimmt das mit den 120 Euro, die bei jeder GKV (z. B. AOK,
Barmer etc.) immer gleich hoch ist?
Ja. Seit 01.01.2009 gilt bekanntlich ein einheitlicher
Beitragssatz.
Wie der zustande kommt ist doch unerheblich, es kommt doch letztlich darauf an, das faktisch X doppelt zur Kasse gebeten wird. Die Centbetraege sparen wir uns mal.
Bekanntlich? Wenn man nicht in der Materie steckt, ist das nicht wirklich bekannt.
- In der Lage von X sind diese Beitraege brutal hoch und
nicht bezahlbar, was kann er da ueberhaupt machen?
Solange er im Ausland ist wohl recht wenig. Es bleibt eben nur
die freiwillige Versicherung. Dabei wäre natürlich fraglich,
ob und wieviel diese ggf. im Ausland übernehmen würde.
Vielleicht kommt eine Auslandsreisekrankenversicherung in
Frage. Kommt aber auf die Bedingungen an. Außerdem wird man
die wohl vorher abschließen müssen.
Missverstaendnis!!: X hat vor seinem Auslandsaufenthalt eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abschliessen und bezahlen muessen. Wir reden aber von der Zeit danach. Da aber waehrend der Auslandszeit, die studentische KV auslaeuft wird jetzt das Thema aktuell. Rueckkehr erst Ende Apil 09
- ALG I oder II fallen, da er ja brav studiert hat die
letzten Jahre auch nicht an.
- Hartz IV???
Ist das gleiche wie ALG II. Dafür müßtetst Du aber eben hier
verfügbar sein. Dann gebe es das ALG II und die Beiträge
würden auch übernommen.
Verfuegbar = vor Ort? Bin ich ja ab Mai ja dann auch! Also kann ich ALG II auch ohne mehrjaehrige Arbeitszeit erhalten?
- X gibt sich selbst 3-5 Monate Zeit um die erste
Festanstellung anzutreten, aber was passiert bis dahin?
ALg II. Auch wenn wie beschrieben bis dahin ein 400€-Job.
Allerdings wäre man mit diesem doch bereits krankenversichert.
Ich glaube ich habe anscheinend nicht ganz klar gemacht worum es mir geht.
a) dass die nun kommenden Betreage, unabheangig was X in einer Nebenjobtaetigkeit verdienen wuerde (mehr als 800 werden es nie werden), er enorm hohe Beitraege zahlen muesste.
b) Selbst wenn X vom ersten Tag zurueck in Deutschland jobben wuerde, das erste ‚richtige‘ Gehalt gaebe es erst Ende Mai! Bezahlt werden muessten aber schon halb Mearz, ganz April und Mai!!! macht wohl alles in Allem ueber 300 Euro, noch bevor ein Euro Gehalt da ist!!!
- Ist eine PKV (private KV) ggf. sogar guenstiger?
Glaube ich kaum. I.d.R. prüfen die erstmal den
Gesundheitszustand. Das kann etwas dauern, und wenn man
bereits irgendwas hat, kann der Beitrag recht hoch werden.
Ok
- Es heisst doch das der Beitrag bie 15,5 % liegt von
Bruttogehalt, was aber wenn dies 0,00 Euro betraegt, sprich
der Hochschulabsolvent ohne jegliches Einkommen da steht. (ja,
er wohnt noch bei den Eltern)
Ja wenn man kein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis hat, muss man sich eben freiwillig
versichern. Und hierfür gibt´s eben diesen Mindestbeitrag.
Zudem heißt es nicht 15,5% vom Bruttogehalt, sondern 15,5% von
den beitragspflichtigen Einnahmen. Das können auch
Kapitalerträge, Versorgungsbezüge etc. pp. sein.
Haarspalterei… natuerlich verwalte ich neben meinem nicht vorhandenen Einkommen, ein Milliardenvermoegen… Nein, eben nicht! Es gibt weder besagte Kapitalertreage, noch sonste Einnahmen jeglicher Art. Kost und Lodgie von den Eltern, koennt man ja boeswillig als Vermoegenswirksame Leistungen ansehen… (laecherlich!)
So… ein schoener total fiktiver und suuuper unrealistischer
Fall, wie aus einem braven Studenten ein Penner gemacht wird.
Weiss jemand Rat?
Vorher einen versicherungspflichtigen Job finden.
Sozialgesetzgebung ändern. Das dürfte aber kurzfristig nicht
das Problem lösen.
Allmeahlich weiss ich wieso so viele so wuetend auf das deutsche KV System sind…
Aber danke fuer die Antworten!
gruß