Studium beendet was nun?

Hallo!
Ich habe mein Studium beendet, weiß aber leider nicht ganz genau, was ich als nächstes tun muss.
Meine Situation in kürze:
-ich bin 26 Jahre alt
-ich bin noch NICHT exmatrikuliert, da ich noch kein Zeugnis habe, konnte aber auch nicht für ein weiteres Semester eingeschrieben bleiben, da alle Leistungen erbracht sind
-ich wohne noch bei meinen Eltern
-ich habe keine Einkünfte, will aber so schnell wie möglich einen Job
Was muss ich jetzt beachtenbei Krankenversicherung, sonstigen Versicherungen, Rente, etc?
Kann ich ohne Exmatrikulatinsbescheinigung überhaupt schon etwas unternehmen?

Vielen Dank.

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass du dich bereits seit mindestens einem Semester aktiv um eine Stelle beworben hast, so dass du ohne Zeitverlust direkt nach dem Studium deine Stelle antreten kannst.

Nein? Dann solltest du dich vor den Computer setzen und Bewerbungsschreiben entwickeln. Eine Exmatrikulatinsbescheinigung ist für die Stellesuche nicht notwendig. Ein Gang zum Arbeitsamt ist auch hilfreich. Melde dich Jobsuchend.

Gruß
Falke

Deine studentische Krankenversicherung endet, sobald Du exmatrikuliert wirst. Die sozialversicherungsrechtliche Änderung über das Ende des Studiums solltest Du Deiner Krankenkasse melden (Mitwirkungspflicht). Es wird aber auch von Deiner Uni/HS an die KK gemeldet.

Ich gehe davon aus, dass Du als pflichtversicherte Studentin gesetzlich versichert bist. Der bisherige Studentenbeitrag von aktuell 76,41€ (bzw. 77,90€ für Kinderlose) entfällt dann und die Pflichtversicherung endet. Du kannst Dich dann aber freiwillig weiterversichern, sofern Du keine Möglichkeit für eine kostenlose Familienversicherung hast. Diese hättest Du, wenn Du verheiratet wärst, leider schreibst Du nichts über Deinen Familienstand.

Der Beitrag für die freiwillige Versicherung wird prozentual und einkommensabhängig festgesetzt, wobei jedoch mindestens ein Mindesteinkommen von 875€ als Berechnungsgrundlage herangezogen werden muss. Bei 14,9% zur KV und 1,95% (bzw.2,2% für Kinderlose) zur PV macht das einen monatlichen Mindestbeitrag von derzeit 147,44€ bzw 149,63€ für Kinderlose.

Du könntest Dich auch privat versichern, die Beiträge dort richten sich nach Deinem Gesundheitszustand, Deinem Erkrankungsrisiko und dem Tarif, den Du wählst und sind einkommensunabhängig. Ob das günstiger als die gesetzliche Kasse ist, weiß ich nicht. Aber bitte beachten, dass Du aus der privaten nur dann wieder zur gesetzlichen rauskommst, wenn Du erneut pflichtversichert werden musst (Nichtbeamten-Beschäftigung über 400€ aber unter 3825€ monatlich beispielsweise).

Gar nicht versichern geht nicht, da wir in Deutschland seit 01.04.07 Krankenversicherungspflicht haben. Kommst Du dem nicht nach, wirst Du spätestens bei Arbeitsaufnahme, wenn Dich der Arbeitgeber bei einer KK anmeldet, rückwirkend zwangsversichert und musst den aufgelaufenen Beitrag in einer Summe nachzahlen.

Soviel zum Thema Krankenversicherung.

Hallo Anne,

na, dann doch erstmal „Herzlichen Glückwunsch!“ und viel Erfolg bei der Jobsuche.

Was muss ich jetzt beachtenbei Krankenversicherung, sonstigen
Versicherungen, Rente, etc?

Du musst Dich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, damit diese Zeit später für die Rente anerkannt wird, das hättest Du eigentlich schon machen müssen, da Dir das Ende des Studiums ja bekannt war.

Du solltest den Versicherungsschutz überprüfen, bist Du noch/weiterhin bei Deinen Eltern in der Haftpflichtversicherung, wie sieht es mit der Hausratversicherung aus? Dies dürfen die wichtigsten Versicherungen sein.

Zur Krankenversicherung ist ja einiges gesagt worden. Lass Dich nicht von den „günstigen“ Tarifen der Privaten Krankenversicherungen locken. Wenn Du eine Familie gründen möchtest, muss jedes Familienmitglied extra versichert werden, manchmal kommen ja sogar noch weitere hinzu :wink:

Ebenso kann die PK im Alter seeeehr teuer werden! Achte mal auf entsprechende Artikel in der Presse und, es wurde schon gesagt, Du kannst nicht einfach hin- und her wechseln.

Alles Gute und viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo,

Du musst Dich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, damit
diese Zeit später für die Rente anerkannt wird,

nach welcher Rechtsgrundlage im SGB VI?

das hättest Du
eigentlich schon machen müssen, da Dir das Ende des Studiums
ja bekannt war.

Warum müssen?

Gruß
Otto

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Weitere Informationen zu meiner Person: ich bin ledig, mein Vater Rentner meine Mutter Hausfrau.

Arbeitssuchend wollte ich mich schon melden, habe dann aber vom Arbeitsamt die Antwort bekommen, dass das ohne Exmatrikulationsbescheinigung nicht geht. Die habe ich noch nicht, da ich noch kein Abschlußzeugnis habe. Wann ich das bekomme weiß ich auch nicht, die FH is da ziemlich lahm.
Bei meiner Krnakenkasse habe ich heute morgen auch angerufen, die nette Frau am Telefon weiß nur nicht was sie mit mir machen soll, da es meinen Status für Sie nicht gibt. Sie hat mir was von einem Mindestbeitrag von rund 200 € erzählt, den ich jetzt bezahlen muss.
Haftpflich -und Hausratversicherung meiner Eltern werde ich dann noch kontaktieren.

Gruß Anne

Moin,

nach welcher Rechtsgrundlage im SGB VI?

Keine Ahnung, ich habe diese Info aber immer von allen Seiten gehört und falsch machen kann man damit nichts.

Warum müssen?

Um evtl. Ansprüche zu sichern.

Gruß Volker

Hallo nochmal,

Arbeitssuchend wollte ich mich schon melden, habe dann aber
vom Arbeitsamt die Antwort bekommen, dass das ohne
Exmatrikulationsbescheinigung nicht geht. Die habe ich noch

Versteh ich nicht, mir wurde immer gesagt, dass ich mich arbeitssuchend melden muss, sobald ich vom Ende einer Beschäftigung weiß, z.B. auch Studium.

Kann es sein, dass ein Mißverständniss vorliegt und Du Dich arbeitslos melden wolltest, das geht natürlich in der Situation noch nicht.

Gruß Volker

Hallo,

Keine Ahnung, ich habe diese Info aber immer von allen Seiten
gehört

habe ich vermutet. Ich halte mich mit weitersagen von Unzutreffendem zurück. Ich habe mich aktuell im SGB VI schlau gemacht. Gesetze sind nun mal auch Wandlungen unterworfen.

und falsch machen kann man damit nichts.

richtig

Warum müssen?

Um evtl. Ansprüche zu sichern.

Welche?

Gruß
Otto

Hallo,

Arbeitssuchend wollte ich mich schon melden, habe dann aber
vom Arbeitsamt die Antwort bekommen, dass das ohne
Exmatrikulationsbescheinigung nicht geht.

Das ist definitiv falsch. Frag auch nach Hochschulteam http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Cont…
Nutze auch schon mal die http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite…, registrieren und Profil erfassen. Diese Daten können von den Arbeitsvermittlern dann übernommen werden - wenn sie können.

Die habe ich noch
nicht, da ich noch kein Abschlußzeugnis habe. Wann ich das
bekomme weiß ich auch nicht, die FH is da ziemlich lahm.

Vertrödele deshalb keine Zeit.

Gruß
Otto

Um evtl. Ansprüche zu sichern.

Welche?

Auf die Schnelle habe ich folgenden Link gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Aufgrund einer erkennbar länger andauernden Erkrankung wurde ein Vertrag mit Ablauf der Probezeit gekündigt. Ich zitiere einen Satz aus dem Schreiben:
„Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich zur Vermeidung sozialer Härten sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden haben.“

Ein Bezug ist nicht angegeben.

Auch bei Abschluß meines Referendariats wurde uns dringend geraten uns arbeitssuchend zu melden.

Auch für Rentenansprüche müssen Mindestzeiten erfüllt sein, hier werden auch Zeiten der Arbeitssuche berücksichtig. Details kann ich jetzt nicht - ohne Recherche - wiedergeben.

Gruß Volker

Hallo,

Auf die Schnelle habe ich folgenden Link gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Lese bitte Abs. 1 erste Zeile. Bei Anne endet weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis.

„Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich zur Vermeidung
sozialer Härten sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur als
arbeitssuchend zu melden haben.“

Dies schrieb sicher ein wohlmeinender Arbeitgeber. Warum, wäre spekulativ.

Auch bei Abschluß meines Referendariats wurde uns dringend
geraten uns arbeitssuchend zu melden.

Mit welcher Begründung? War dies damals ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?

Auch für Rentenansprüche müssen Mindestzeiten erfüllt sein,
hier werden auch Zeiten der Arbeitssuche berücksichtig.
Details kann ich jetzt nicht - ohne Recherche - wiedergeben.

Selbst mit Recherchen wirst du nichts finden. Ich halte es so, dass ich nur abgesicherte Erkenntnisse weitergebe. Nochmals, Gesetze werden wiederholt verändert. Was früher mal galt muß heute nicht unbedingt zutreffen.

Mit sportlichem Wettkampfgruß
Otto

Lese bitte Abs. 1 erste Zeile. Bei Anne endet weder ein
Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis.

Ist ein Studium keine Ausbildung?

Gruß Volker

Hallo,

Ist ein Studium keine Ausbildung?

Kein Ausbildungs verhältnis im Kontext mit dem SGB III. Eine Ausbilgung nach BBiG/HwO erfolgt über einen Ausbildungs vertrag und ist versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Damit werden Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Alg erworben.

Gruß
Otto