Studium: Beschäftigungsverbot nach § 3 Mutterschutzgesetz - Wer zahlt?

Hallo,

ich studiere Sozialwissenschaft im 5. Semester und erhalte als Lebensunterhalt nur BAföG. Einen Nebenjob habe ich nicht und bin über meinen Mann familienversichert.

Ich bin in der 32. SSW und habe von meiner Frauenärztin wegen einer Risikoschwangerschaft ein vollständiges Beschäftigungsverbot nach § 3 des Mutterschutzgesetzes erhalten.

Normalerweise würde dann der Arbeitgeber trotzdem das Gehalt weiter zahlen, da es in diesem Falle nicht um eine Krankschreibung handelt.

Da ich aber nicht arbeiten gehe, sondern studiere und nur BAföG erhalte, wer zahlt dann?
Muss ich die Uni und das BAföG-Amt, sowie die Krankenkasse vom Beschäftigungsverbot informieren?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Hallo!

ja, das wäre so, wenn Du Gehalt/Lohn beziehen würdest. Dann spingt eine Versicherung des AG ein und zahlt den Lohn weiter.

Aber Studenten arbeiten nicht, was ändert sich also für Dich ?  Doch nichts ? Du beziehst weiterhin BAföG und bist familienversichert.

MfG
duck313

Servus,

wie sieht es mit Berücksichtigung der Schwangerschaft bei der Förderungshöchstdauer aus? Muss man da gleich unmittelbar jetzt irgendwas beantragen, mitteilen usw.?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Die schwangere Studentin kann sich das hier ja mal durchlesen .

https://www.bafög.de/de/schwangerschaft-und-kinderer…

MfG
duck313