mich würde interessieren ob es für den hochinteressanten studiengang des rechtspflegers eine art jährlich veränderbare zulassungsgrenze gibt? wenn ja wie hoch von der note her ist sie etwa? insbesondere baden-württemberg
Hallo!
mich würde interessieren ob es für den hochinteressanten
studiengang des rechtspflegers eine art jährlich veränderbare
zulassungsgrenze gibt? wenn ja wie hoch von der note her ist
sie etwa? insbesondere baden-württemberg
Hier gibt es leider absolut keinen generellen Richtwert. Zum einen unterliegen die NC-Werte insgesamt extremen jährlichen Schwankungen (u.a. auch durch doppelten Abiturjahrgang) und die Werte zwischen den Bundeslängern divergieren zusätzlich, was u.a. auch mit den unterschiedlichen Regelungen zu Studiengebühren zusammenhängt.
Die einzelnen Hochschulen veröffentlichen jeweils selbstständig ihre NC-Werte. Welche Hochschulen den Studiengang anbieten, lässt sich z.B. über das CHE herausfinden, die in Kooperation mit der ZEIT jährlich die Hochschulrankings veröffentlichen.
Viel Erfolg und viele Grüße
P.
Hallo,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben, da ich selbst Rechtswissenschaften studiert habe.Den von Dir erwähnten Studiengang kenne ich nicht.
Viele Grüsse
mich würde interessieren ob es für den hochinteressanten
studiengang des rechtspflegers eine art jährlich veränderbare
zulassungsgrenze gibt? wenn ja wie hoch von der note her ist
sie etwa? insbesondere baden-württemberg
Sorry, keine Ahnung…
mich würde interessieren ob es für den hochinteressanten
studiengang des rechtspflegers eine art jährlich veränderbare
zulassungsgrenze gibt? wenn ja wie hoch von der note her ist
sie etwa? insbesondere baden-württemberg