Hallo!
Eine Bekannte von mir studiert in Estland Recht und muss dort folgende Fragen beantworten, weis aber die antworten nicht.
Nun hat sie mich gefragt, nur ich weiss auch keine Antwort:
Hier die Fragen:
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Welche Rolle spielt ein Vermittlungsausschuss?
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Wer kann den Vermitlungsausschuss anrufen?
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Welche zwei Gesetzestypen werden angeführt?
4, Welche Konsequensen ergeben sich daraus für den gang des weiern Verfahrens bei Annahme eines Gesetzes durch den Bundestag und die anschliessende Behandlung durch den Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz und bei einem Einspruchsgesetz?
- Kann der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum Scheitern bringen, die nicht seiner Zustimmung bedarf?
Kann mir jemand helfen?
Howard